Überschwemmungsbiete des Swistbachs und seiner Nebengewässer
Die von der Bezirksregierung Köln nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete sind ein zentraler Bestandteil der Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Sie zeigen, welche Flächen bei einem statistisch seltenen Hochwasserereignis überflutet werden können. Die Karten geben Grundstückseigentümer*innen, Planenden und der Öffentlichkeit eine verlässliche Grundlage zur Risikoabschätzung und sind verpflichtend in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Aktuelles
Rheinbach, 26. Mai 2026
In dem Verfahren zur neuen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Swistbachs und seiner Nebengewässer Steinbach, Sürstbach, Schießbach, Eulenbach, Wallbach, Ersdorfer Bach und Altendorfer Bach im Bereich der Städte Erftstadt, Euskirchen, Meckenheim und Rheinbach sowie der Gemeinden Swisttal und Weilerswist hat die Bezirksregierung Köln am 15. September 2025 (verkündet im Amtsblatt Nr. 37 des Regierungsbezirks Köln) den Entwurf einer Verordnung öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt mit der Gelegenheit zur Stellungnahme. Die eingegangenen Stellungnahmen gaben teilweise begründeten Anlass für Änderungen an dem Verordnungsentwurf.
Der Bekanntmachungstext, die Karten und die Verordnung sind unter dem folgenden Link verfügbar
Bekanntmachung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Swistbachs und seiner Nebengewässer
Zusätzlich erfolgt eine Offenlage der Unterlagen in der Zeit vom 26.05.2026 bis 27.07.2026 einschließlich: Rathaus Stadt Rheinbach, Flur 2. OG Altbau, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach
Bis einschließlich 11. August 2026 besteht die Möglichkeit der erneuten Stellungnahme. Diese ist an die Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2 - 8, 50667 Köln zu richten. Eingehende Stellungnahmen werden geprüft und – sofern ihr Inhalt berechtigt ist – im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt werden. Anschließend wird die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes bekannt gemacht werden … und eine Woche nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.
Zusätzlich sind die Karten hier einsehbar:
Über diese Karte können Sie ermitteln, welches die relevante Detailkarte für Ihr Grundstück ist.
Archiv
Informationsveranstaltung zu Überschwemmungsgebieten und Starkregenvorsorge am 29. April
Zu den seit dem 17. Oktober 2025 vorläufig gesicherten, aktualisierten Karten hat neben zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern auch die Stadt Rheinbach eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Die eingegangenen Hinweise und Widersprüche haben eine erneute fachliche Prüfung erforderlich gemacht. Die Bezirksregierung Köln hat alle Rückmeldungen ausgewertet und neue Berechnungen durchgeführt.
Die Ergebnisse wurden am 29. April in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Rund 200 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung der Bezirksregierung Köln und der Stadt Rheinbach in der Mensa der Gesamtschule Rheinbach.
Im Rahmen der Veranstaltung wurden die neu berechneten Überschwemmungsgebietsflächen vorgestellt sowie die zugrunde liegenden Daten und Methoden erläutert.
Ergänzend dazu gab die Stadt Rheinbach einen Überblick über ihre Starkregengefahrenkarten und damit verbundene lokale Überflutungsrisiken.
Im Anschluss beantwortete das Plenum die Fragen aus dem Publikum.
Der überarbeitete Verordnungsentwurf soll zusammen mit aktualisierten Karten erneut öffentlich ausgelegt werden. Betroffene erhalten in diesem Zuge nochmals die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.
Die Unterlagen stehen im rechten Kasten zum Download bereit.
Die Stadt Rheinbach hat sich aktiv an dem Verfahren beteiligt und Stellung bezogen.
Das Thema betrifft große Teile des Stadtgebiets. Daher entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Mobilität über die Stellungnahme. Da der neu gebildete Ausschuss erst am 27. Januar 2026 erstmals tagt, haben Bürgermeister Dr. Daniel Phiesel und der neue Ausschussvorsitzende Dr. Georg Wilmers eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese Entscheidung wird dem Ausschuss in seiner nächsten regulären Sitzung zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.
Die Festlegung eines Überschwemmungsgebiets kann erhebliche Auswirkungen auf Eigentümer im betroffenen Gebiet sowie auf die kommunale Selbstverwaltung haben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Überschwemmungskarten auf aktuellen und verlässlichen Daten basieren, um die tatsächlichen Gefahren vor Ort genau abzubilden.
Nur so können geeignete Schutz- und Vorsorgemaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Die Stellungnahme der Stadt berücksichtigt bereits umgesetzte oder geplante Maßnahmen, die in den Karten noch nicht dargestellt sind.
Die vollständige Stellungnahme und alle Anlagen sind hier einsehbar:
Die Bezirksregierung Köln hat das Überschwemmungsgebiet des Swistbachs und seiner Nebengewässer für ein 100-jährliches Hochwasserereignis neu ermittelt. Ab dem 17. Oktober 2025 tritt die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes gem. § 82 Abs. 3 LWG NRW automatisch in Kraft.
Zu der geplanten Festsetzung des Überschwemmungsgebiets bestand die Möglichkeit, die Karten einzusehen und bis einschließlich 2. Dezember 2025 Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und – sofern ihr Inhalt berechtigt ist – im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt.
Im Zeitraum vom 19. September bis 18. November 2025 waren die genannten Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln abrufbar.
Über diesen Zeitraum hinaus sind die Karten hier einsehbar:
Über diese Karte können Sie ermitteln, welches die relevante Detailkarte für Ihr Grundstück ist.
Zusätzlich können Sie die Karten über den online-Kartendienst "Überschwemmungsgebiete" der Bezirksregierung Köln einsehen: