Wählen ab 16 Jahre

Du bist 16 oder 17 Jahre alt? Dann darfst Du bei bestimmten Wahlen bereits Deine Stimme abgeben

Seit 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen auch für Landtagswahlen das Wahlalter 16. Damit kannst Du bei der nächsten Landtagswahl am 25. April 2027 erstmals schon ab 16 Jahren mitentscheiden, wer Dich im Landtag Nordrhein-Westfalen vertritt.

 

Warum ist Wählen wichtig?

Ob Schule, Ausbildung, öffentlicher Nahverkehr, Klimaschutz oder Sicherheit – politische Entscheidungen beeinflussen viele Bereiche Deines Alltags.

Wählen ist eine Möglichkeit, Deine politischen Vorstellungen einzubringen und die Zukunft mitzugestalten.

 

Was kannst Du mit Deiner Stimme beeinflussen?

Bei der Landtagswahl 2027 geht es um Entscheidungen, die ganz Nordrhein-Westfalen betreffen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schule und Bildung: Welche Regeln gelten an Schulen? Wie soll das Bildungssystem gestaltet werden?
  • Mobilität und Verkehr: Welche Schwerpunkte werden beim Ausbau von Straßen, Schienen und öffentlichem Nahverkehr gesetzt?
  • Umwelt und Klimaschutz: Welche Maßnahmen werden auf Landesebene beschlossen?
  • Innere Sicherheit: Wie werden Polizei und öffentliche Sicherheit organisiert?
  • Finanzen: Für welche Aufgaben stellt das Land Nordrhein-Westfalen Geld bereit?

     

Mit Deiner Stimme bestimmst Du nicht unmittelbar über einzelne Maßnahmen. Du entscheidest aber mit, welche politischen Vertreterinnen und Vertreter diese Fragen im Landtag bearbeiten.

 

Wen wählst Du bei der Landtagswahl?

Bei der Landtagswahl wählst Du die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen.

Du hast dabei zwei Stimmen:

Erststimme: Mit ihr wählst Du eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Deinem Wahlkreis.

Zweitstimme: Mit ihr wählst Du die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Verteilung der Sitze im Landtag.

Der Landtag wählt anschließend unter anderem die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Wer darf ab 16 wählen?

Bei der Landtagswahl am 25. April 2027 darfst Du wählen, wenn Du:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • spätestens am Wahltag 16 Jahre alt bist,
  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen hast und die weiteren gesetzlichen Wohnsitzvoraussetzungen erfüllst,
  • nicht durch eine gerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen bist.

Das Wahlalter von 16 Jahren gilt in Nordrhein-Westfalen auch bei Kommunalwahlen. Bei Bundestagswahlen liegt das Mindestalter weiterhin bei 18 Jahren.

 

Wie kannst Du Dich informieren?

Informiere Dich vor der Wahl über die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Programme der Parteien.

Informationen zur Landtagswahl, zum Wahlverfahren und zu den Aufgaben des Landtags findest Du auf den offiziellen Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landtags. 

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/landtagswahlen/die-landtagswahlen.html