Lärmaktionsplanung der Stadt Rheinbach

Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Kommunen europaweit, Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Die Umsetzung dieser Planwerke verfolgt das Ziel, den durch unterschiedliche Lärmquellen verursachten erheblichen Umgebungslärm festzustellen, zu analysieren und durch Maßnahmen zu mindern sowie ruhige Gebiete zu bewahren. 

Wesentliche Aufgabe der Aktionsplanung ist die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegenzuwirken. 

Lärmaktionspläne werden seit 2008 aufgestellt und müssen alle fünf Jahr fortgeschrieben und geprüft werden. In der ersten Stufe wurden 2008 die am höchsten belasteten Straßen, Schienenwege, Flughafen und Ballungsraume mit über 250.000 Einwohnern betrachtet.

In der 2. Runde wurden alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr und die Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen pro Jahr untersucht. 

Die Lärmaktionsplanung der 3. Runde beschränkt sich ausschließlich auf Straßenabschnitte mit einer durchschnittlichen Verkehrsstärke (DTV) von mindestens 8.200 Kfz, bei denen die festgelegten Auslösewerte von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts überschritten werden.

Die Stadt Rheinbach ist verpflichtet den Lärmaktionsplan der 3. Runde für die 4. Runde fortzuschreiben. Aufgrund der Veränderung nahezu aller Richtlinien und Berechnungsverordnungen zum Lärmschutz auf EU- und nationaler Ebene ist eine umfassende Überprüfung der 3. Runde erforderlich. Zudem wurden die Ortsdurchfahrt Wormersdorf als Einzelfallprüfung untersucht.

Der Lärmaktionsplan sieht ein mehrstufiges Verfahren vor, bei dem die Öffentlichkeit, die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden. Vom 19. März bis zum 17. Juli gab es die Möglichkeit in zwei Phasen in den Entwurf einzusehen und Anregungen und Vorschläge zur Lärmminderung mitzuteilen.

Die finale Version wurde am 23.09.2024 vom Rat der Stadt Rheinbach beschlossen. 

 

Dokumente zum Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Stufe 4

Strategische Lärmkarte - Isophonenbänder

Belastete Gebäude

B 471 Ortsdurchfahrt Wormersdorf

Untersuchte Lärmquellen

 

Lärmkarte mit Möglichkeit für Zoom in bestimmte Bereiche

Lärmkarte

 

Öffentliche Bekanntmachung