Flohmärkte im Freizeitpark Rheinbach

Die Flohmärkte im Freizeitpark Rheinbach sind bereits seit vielen Jahren nicht mehr aus dem Veranstaltungskalender der Stadt wegzudenken. An folgenden Samstagen kann im Park auch in 2024 wieder angeboten, gehandelt und verkauft werden:

Nächster Flohmarkt:

  • Samstag, 28. September 2024

Anmeldungen werden von Montag, 16. September 2024 bis Freitag, 27. September 2024, jeweils zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr entgegen genommen.

Flohmarkttermine 2025:

  • Samstag, 24. Mai 2025 (Anmeldung von 12.Mai 2025 bis 23. Mai 2025, jeweils zwischen 8 – 12 Uhr)
  • Samstag, 28. Juni 2025 (Anmeldung von 16. Juni 2025 bis 27. Juni 2025, jeweils zwischen 8 – 12 Uhr)
  • Samstag, 23. August 2025 (Anmeldung von 11. August 2025 bis 22. August 2025, jeweils zwischen 8 – 12 Uhr)
  • Samstag, 27. September 2025 (Anmeldung von 15. September 2025 bis 26. September 2025, jeweils zwischen 8 – 12 Uhr)

Der Aufbau des Flohmarktes erfolgt ab 7:00 Uhr. Um 7:00 Uhr werden zunächst die 3 großen Haupttore (Parkplätze: Münstereifeler Str./Skateranlage, Park Café, Schubertstr./Regerstr.) geöffnet. Die Tore Münstereifeler Str. (am Kreisverkehr) und Brahmstr. werden unmittelbar im Anschluss geöffnet. 

von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Für Kinder bis 12 Jahre wird ein separater Kinderbereich zur Verfügung gestellt. Hier können die jungen Anbieter ihre Spielwaren auf Decken anbieten und brauchen keine Standgebühr zu entrichten.

  • Die Standgebühr beträgt 6,00 € pro laufenden Meter Standfläche.
  • Die Standgebühr ist vor Ort an die Bediensteten der Stadt Rheinbach zu entrichten.
  • Die längste Verkaufsfront wird berechnet. Wird z.B. ein Tapeziertisch (grds. 3 Meter lang und ca. 80 Zentimeter breit) in die Tiefe des Platzes aufgestellt, so werden 3 Meter zur Berechnung der Standmiete zugrunde gelegt. Ein Kleiderständer zählt als lfd. Meter.
  • Teilnehmer, die nicht angemeldet sind, müssen die doppelte Standgebühr entrichten.
  • Die Bezahlung der Standgebühr ist nur mit Bargeld möglich.

  • Es ist alles mit Hand oder Handkarren in den Park zu transportieren – der Park darf nicht mit PKW befahren werden. 
  • PKW-Hänger dürfen nicht in den Park geschoben werden.
  • Zugelassen sind weiterhin nur Privatanbieter, keine Gewerbetreibenden.
  • Außer Neuwaren, Lebensmittel, selbst Hergestelltem und Kunstobjekten dürfen alle „Altertümchen“ verkauft werden.
  • Der Park bzw. die jeweils eigene Verkaufsfläche ist nach dem Verkauf sauber zu hinterlassen.
  • Der eigene Müll ist von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen selbst zu entsorgen.
  • Das Befahren des Parks mit dem Fahrrad ist nicht erlaubt.
  • Das Mitführen von Hunden ist nicht erlaubt.


Die Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, erhebt die Daten der Teilnehmer des Flohmarktes im Freizeitpark zum Zwecke der Anmeldung zum jeweiligen Flohmarkt und somit auch zur Überprüfung der Anwesenheit am Tage des Flohmarktes.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Flohmarktes erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können uns unter flohmarkt-freizeitpark@stadt-rheinbach.de oder Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach erreichen.
Ihnen steht des Weiteren das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. 

Diese ist: 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfahlen
Frau Helga Block
Kavallierstraße 2-4
40213 Düsseldorf 
0211/38424-0
0211/38424-10
poststelle@ldi.nrw.de

 

02226 917-233 

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E-Mail

Adresse und Kontakt

Münstereifeler Str. 69
53359 Rheinbach

022 26 917-233
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