Auf einer Hand schweben digitalisierte Darstellungen von Menschen

Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Die Stadt Rheinbach setzt sich aktiv für die Integration und Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Auf unserer Website finden Sie spezielle Angebote und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises stellt auf Antrag fest, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung ist. Im Falle einer Schwerbehinderung, wenn also ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, stellt das Versorgungsamt einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und gegebenenfalls über weitere gesundheitliche Merkmale aus.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Für Schwerbehinderte mit  außergewöhnlicher Behinderung „aG“  bzw. „Bl“ für Blinde kann ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden.

Schwerbehinderte ohne die Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen in einem eingeschränkten Umfang ebenfalls Parkerleichterungen erhalten.Der Parkausweis gilt EU-einheitlich und ist bei Nutzung der Parkvergünstigungen stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit:

  • Ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass/ausländischer Pass)
  • Ihren Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG“ oder „Bl“ 
  • ein aktuelles Passfoto.

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der "aG"-Regelung

Unabhängig von der "aG"-Einstufung können  in Einzelfällen Parkerleichterungen gewährt werden. Folgende Personengruppen kommen für die entsprechende Ausnahmegenehmigung in Frage:

  • Gehbehinderte mit dem Merkmal "G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70 Prozent und maximaler Aktionsradius zirka 100 Meter),
  • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent sowie
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent.

Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, wird durch Beteiligung des Versorgungsamtes ( Rhein-Sieg-Kreis ) festgestellt. 

Bitte bringen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis sowie ggf. den Feststellungsbescheid mit.

Kosten:

Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.

ordnungsamt@stadt-rheinbach.de

 02226 917-299

Ordnungsamt

Die Stadt Rheinbach bietet für Inhaber eines blauen Schwerbehindertenparkausweises folgende Parkplätze in der Innenstadt:

  • Aachener Straße
  • Bahnhof (Park and Ride - P+R)
  • Bungert
  • Deinzer Platz
  • Himmeroder Wall (in Höhe Himmeroder Hof) Kallenturm (hinter der Kirche)
  • Martinstraße (neben Taxistand)
  • Prümer Wall/Ecke Weiherstraße
  • Pützstraße (vor der Post)
  • Rathausparkplatz

ordnungsamt@stadt-rheinbach.de

Servicetelefon 02226 917-299

Ordnungsamt

Mit der Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermieden werden oder eine Behinderung beseitigen oder mildern.

Die Eingliederungshilfe umfasst unter anderem folgenden Leistungen:

  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
  • Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
  • Unterstützung in der Ausbildung und im Studium
  • Hilfen für die Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
  • Hilfen für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Der Landschaftsverband Rheinland ist hierbei zuständiger Träger für Eingliederungshilfeleistungen im Elementarbereich (vor der Einschulung, unter anderem Kindergartenbegleitung, Neuanträge auf interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogik) und an Erwachsene.

Der Rhein-Sieg-Kreis ist im Wesentlichen zuständig für Leistungen an schulpflichtige Kinder.

Informationen, Ansprechpartner und Vordruck finden Sie beim

Rhein – Sieg – Kreis  

LVR Rheinland

Nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose sowie nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten

  • hochgradig sehbehinderte
  • blinde und
  • gehörlose

Menschen Geldleistungen.

Dieses Geld wird nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt. Zuständig für in Rheinbach wohnhafte Hilfesuchende ist der Landschaftsverband Rheinland. Der Antrag kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden.

Weitere Informationen zu dieser Leistung und entsprechende Anträge und Formulare erhalten Sie

beim Landschaftsverband Rheinland

und im Fachgebiet Soziale Leistungen

Die Mobilitätshilfe (früher „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Zuständig ist das Sozialamt des Rhein-Sieg Kreises.

Formulare zur Mobilitätshilfe beim Rhein-Sieg-Kreis

Verbände und Vereine

In Rheinbach gibt es viele Verbände und Vereine, die Migranten ehrenamtlich unterstützen und zur Seite stehen.

Soziale Verbände und Vereine

Adresse und Kontakt

Stadt Rheinbach
Fachgebiet Soziale Leistungen
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach 

02226 917 0

sozialamt@stadt-rheinbach.de

Öffnungszeiten Sozialamt