Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung plant und steuert die Finanzen der Stadt. Sie verantwortet den städtischen Haushalt, die Stadtkasse, das Rechnungswesen sowie die Erhebung von Steuern und Gebühren und stellt eine wirtschaftliche und transparente Verwendung der öffentlichen Mittel sicher.
Steuerung, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
Zentrales Aufgabenfeld des Sachgebiets „Steuerung, KLR, Controlling“ ist die Haushaltsplanung, hierzu zählt die Aufstellung und der Abstimmungsprozess bei Haushaltsanmeldung beim Rhein-Sieg-Kreis. Ein Controllingsystem überwacht unterjährig die Haushaltsentwicklung. Sollten Haushaltsansätze nicht in ausreichender Höhe eingeplant sein, ist eine über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.
Das Arbeitsfeld beinhaltet zusätzlich die Aufnahme von Investitionskrediten, die Gebührenkalkulationen für die wichtigsten Gebührenarten und die Anmeldung der städtischen Umsatzsteuern.
Haushaltsplanung, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte der Stadt Rheinbach
Haushaltsplanung
Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere transparente Haushaltsplanung. Erfahren Sie, wie wir die finanziellen Ressourcen der Stadt verwalten, um die Bedürfnisse unserer Bürger*innen bestmöglich zu erfüllen.
Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse dokumentieren die finanzielle Entwicklung der Stadt Rheinbach und zeigen, wie die Haushaltsmittel im jeweiligen Haushaltsjahr verwendet wurden.
Beteiligungsberichte der Stadt Rheinbach
Die Beteiligungsberichte geben einen Überblick über die Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt Rheinbach beteiligt ist, und informieren transparent über deren wirtschaftliche Entwicklung und Bedeutung für die kommunale Aufgabenerfüllung.
Steuern und Abgaben
Das Sachgebiet Steuern und Abgaben ist dafür verantwortlich, dass die Erhebung von kommunalen Steuern, Grundbesitzabgaben, und Straßenbau- bzw. Erschließungsbeiträgen rechtskonform erfolgt.
Der Bereich Beitragswesen ist für die Abrechnung von Straßenbau- bzw. Erschließungsbeiträgen verantwortlich.
Wir helfen Ihnen im Sachgebiet Steuern und Abgaben weiter bei Fragen zu
- Abgabenbescheiden (Grundsteuer A und B)
- Veranlagung der Kanalbenutzungsgebühren / Schmutzwasser
- Abrechnung Gartenbewässerung
- Veranlagung der Kanalbenutzungsgebühren / Oberflächenentwässerung
- Eigentumswechsel an Immobilien
- Veranlagung Winterdienst
- Gewerbesteuerveranlagung
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
Buchhaltung, Vermögens-, Schuldenverwaltung
Das Team der Finanzbuchhaltung ist für die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle mit Wertezusammenhang verantwortlich. Dies beinhaltet die Abbildung sämtlicher Ein- und Auszahlungen sowie das Forderungsmanagement inkl. Vollstreckung im Innendienst. Zudem werden die Jahresabschlüsse gem. den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen aufgestellt.
- Zahlungsabwicklung, Stadtkasse
- Debitorenbuchhaltung
- Kreditorenbuchhaltung
- Mahnwesen
- Vollstreckung
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE49 3705 0299 0045 8037 07
BIC: COKSDE33XXX
VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG
IBAN DE85 3706 9520 0010 8050 15
BIC GENODED1RST
SEPA-Mandat-Gewerbe
zu verwenden für Grundsteuer
SEPA-Mandat Stadt Rheinbach
zu verwenden für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Elternbeiträge Kindergarten und Elternbeiträge OGS
Hinweis auf Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung:
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen) bestätigt Ihnen oder Ihrem Unternehmen, dass Sie keine Steuerrückstände haben und steuerliche Pflichten erfüllt werden. Sie belegt steuerliche Zuverlässigkeit und wird für Kreditvergaben, gewerbliche Erlaubnisse oder Immobilienkäufe benötigt.
Beantragen können Sie diese im Sachgebiet Buchhaltung, Vermögens-, Schuldenverwaltung wenn Sie in Rheinbach gemeldet sind. Es wird ein Gebühr in Höhe von 26,00 € erhoben.
Kontakt
Stadt Rheinbach - Rathaus
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
