Starkregen- und Hochwasserschutz

Die Unwetterkatastrophe vom 14. Juli 2021 hat auf dramatische Weise gezeigt, welche Folgen überregionale Starkregenereignisse haben können. Doch auch lokal begrenzte Niederschläge – wie zuletzt in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2024 – führen immer wieder vor Augen, dass Starkregen- und Hochwassergefahren längst kein Ausnahmefall mehr sind.

Um die Bevölkerung und die Infrastruktur der Stadt Rheinbach dauerhaft zu schützen, setzt die Stadt auf ein umfassendes Vorsorgekonzept.

Ein optimierter Starkregen- und Hochwasserschutz fußt auf drei Säulen:

Die Stadt Rheinbach setzt dabei auf einen ganzheitlichen Ansatz: kommunale Maßnahmen, interkommunale Kooperation und private Vorsorge greifen dabei ineinander. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten welche Maßnahmen Rheinbach u.a. im Verbund mit seinen Partnerkommunen umsetzt und wie Sie Ihre eigene Vorsorge sinnvoll gestalten können.

 

Überschwemmungsbiete des Swistbachs und seiner Nebengewässer

Die  von der Bezirksregierung Köln nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete sind ein zentraler Bestandteil der Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Sie zeigen, welche Flächen bei einem statistisch seltenen Hochwasserereignis überflutet werden können. Die Karten geben Grundstückseigentümer*innen, Planenden und der Öffentlichkeit eine verlässliche Grundlage zur Risikoabschätzung und sind verpflichtend in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. 

Die Bezirksregierung Köln hat das Überschwemmungsgebiet des Swistbachs und seiner Nebengewässer für ein 100-jährliches Hochwasserereignis neu ermittelt. Ab dem 17. Oktober 2025 tritt die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes gem. § 82 Abs. 3 LWG NRW automatisch in Kraft.

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Überschwemmungsgebiet Swistbach und Nebengewässer 

Zu der geplanten Festsetzung des Überschwemmungsgebiets bestand die Möglichkeit, die Karten einzusehen und bis einschließlich 2. Dezember 2025 Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und – sofern ihr Inhalt berechtigt ist – im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt.

Im Zeitraum vom 19. September bis 18. November 2025 waren die genannten Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln  abrufbar.

Über diesen Zeitraum hinaus sind die Karten hier einsehbar:

Zusätzlich können Sie die Karten über den online-Kartendienst "Überschwemmungsgebiete" der Bezirksregierung Köln einsehen:

Überschwemmungsgebiete der Bezirksregierung Köln


Die Stadt Rheinbach hat sich aktiv an dem Verfahren beteiligt und Stellung bezogen. 

Das Thema betrifft große Teile des Stadtgebiets. Daher entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Mobilität über die Stellungnahme. Da der neu gebildete Ausschuss erst am 27. Januar 2026 erstmals tagt, haben Bürgermeister Dr. Daniel Phiesel und der neue Ausschussvorsitzende Dr. Georg Wilmers eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese Entscheidung wird dem Ausschuss in seiner nächsten regulären Sitzung zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.

Die Festlegung eines Überschwemmungsgebiets kann erhebliche Auswirkungen auf Eigentümer im betroffenen Gebiet sowie auf die kommunale Selbstverwaltung haben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Überschwemmungskarten auf aktuellen und verlässlichen Daten basieren, um die tatsächlichen Gefahren vor Ort genau abzubilden.

Nur so können geeignete Schutz- und Vorsorgemaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Die Stellungnahme der Stadt berücksichtigt bereits umgesetzte oder geplante Maßnahmen, die in den Karten noch nicht dargestellt sind.

Die vollständige Stellungnahme und alle Anlagen sind hier einsehbar:

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Adresse und Kontakt

Tiefbau, Infrastruktur und Gewässer der Stadt Rheinbach

tiefbau@stadt-rheinbach.de

Aachener Straße 46a
53359 Rheinbach 

02226 917-0