Landtagswahl am 25. April 2027
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die Landtagswahl benötigt die Stadt Rheinbach tatkräftige Unterstützung durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sollten Sie Interesse an der Aufgabe haben, rufen Sie bitte das Wahlamt der Stadt Rheinbach an oder bewerben Sie sich direkt online:
Jetzt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bewerben
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Landtagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen:
