Vergabe öffentlicher Aufträge in Rheinbach

Die Stadt Rheinbach vergibt öffentliche Aufträge transparent, wirtschaftlich und im fairen Wettbewerb. Auf dieser Seite finden Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger einen Überblick darüber, wie Vergabeverfahren in Rheinbach ablaufen, welche Regeln gelten und wie sichergestellt wird, dass öffentliche Mittel korrekt und verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Grundsätze der Vergabe

Alle Vergaben der Stadt Rheinbach erfolgen nach klaren gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere folgende Grundsätze:

  • Wettbewerb: Öffentliche Aufträge werden grundsätzlich im Wettbewerb vergeben.
  • Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung: Alle Unternehmen werden fair und gleich behandelt.
  • Transparenz: Vergabeverfahren werden nachvollziehbar dokumentiert.
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit: Öffentliche Mittel werden effizient eingesetzt.
  • Korruptionsprävention: Klare Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten und das Mehr-Augen-Prinzip sichern einen ordnungsgemäßen Ablauf.

Diese Leitlinien gelten unabhängig von der Art des Auftrags (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen).

Die Vergabesatzung der Stadt Rheinbach

Seit dem 1. Januar 2026 regelt die Vergabesatzung der Stadt Rheinbach die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie basiert auf § 75a der Gemeindeordnung NRW und ersetzt die früheren Regelwerke (UVgO und VOB/A) im kommunalen Unterschwellenbereich.

Die Vergabesatzung schafft ein einheitliches, modernes und transparentes Vergaberecht für Rheinbach. Sie legt unter anderem fest:

  • welche Verfahrensarten angewendet werden,
  • ab welchen Wertgrenzen Vergabeverfahren durchzuführen sind,
  • wie Wettbewerb und Gleichbehandlung sichergestellt werden.

Die Vergabesatzung kann hier eingesehen werden: 

Vergabesatzung der Stadt Rheinbach (PDF)

Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen dagegen weiterhin dem unionsrechtlich geprägten Vergaberecht Gemäß delegierter VO (EU) 2025/2152 der Europäischen Kommission vom 22.10.2025 gelten für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027 folgende Schwellenwerte (netto)

Bauleistungen

5.404.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungen

216.000 EUR

Liegt der Auftragswert unterhalb dieser Schwellenwerte, gilt die Vergabesatzung der Stadt Rheinbach. Liegt Wert oberhalb dieser Schwellenwerte, gilt das europäische Vergaberecht, d.h. insbesondere:

  • das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
  • die Vergabeverordnung (VgV),
  • bei Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A, Abschnitt 2 (EU VOB/A).

Ein zentrales Element der Vergaberegelungen sind klare Wertgrenzen:

  • Bis 25.000 € handelt es sich um ein sogenanntes einfaches Beschaffungsverfahren. Es findet kein förmliches Vergabeverfahren statt. In der Regel werden drei Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Das Beschaffungsverfahren läuft unbürokratisch zwischen Unternehmen und den verschiedenen Fachämtern der Stadtverwaltung ab. Beispiel: Der Betriebshof kauft einen dreiachsigen Baumaschinenanhänger für 5.500 EUR.
  • Ab 25.000 € ist ein Vergabeverfahren durchzuführen. Diese Verfahren werden ausschließlich über die Zentrale Vergabestelle der Stadt Rheinbach durchgeführt und elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland abgewickelt. Eine eigenständige Beauftragung durch einzelne Fachbereiche der Stadtverwaltung ist ab dieser Wertgrenze nicht zulässig. Beispiel: Die Zentrale Vergabestelle beauftragt ein Bauunternehmen mit der Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten für 410.000 EUR. 

Digitalisierung der Verwaltung: Elektronische Vergabe über den Vergabemarktplatz Rheinland

Die Stadt Rheinbach führt ihre Vergabeverfahren ab 25.000 € vollständig digital durch. Ausschreibungen werden über den Vergabemarktplatz Rheinland bzw. bei sehr hohen Werten europaweit bekannt gemacht.

Unternehmen können dort:

  • aktuelle Ausschreibungen der Stadt Rheinbach einsehen,
  • Vergabeunterlagen kostenfrei herunterladen,
  • Bieterfragen stellen,
  • Angebote elektronisch einreichen.

Die elektronische Abwicklung erhöht Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Chancengleichheit.

Vergabemarktplatz Rheinland

Ablauf eines Vergabeverfahrens

  1. Bedarfsermittlung und Auftragswertschätzung
  2. Wahl der passenden Verfahrensart
  3. Veröffentlichung bzw. Angebotsaufforderung
  4. Angebotsabgabe über die Vergabeplattform
  5. Prüfung und Wertung der Angebote
  6. Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot
  7. Dokumentation des gesamten Verfahrens

 

Kontrolle und Rechtssicherheit

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf sicherzustellen, bestehen mehrere Kontrollmechanismen:

  • Einholung eines Ratsbeschlusses ab bestimmten Wertgrenzen
  • Trennung von fachlicher Verantwortung (Bedarfsstellen) und Vergabeverfahren (Zentrale Vergabestelle)
  • Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung
  • Vollständige digitale Vergabedokumentation

Es ist sichergestellt, dass Vergaben rechtssicher, sachlich begründet und frei von Willkür erfolgen.

 

Informationen für Unternehmen

Die Stadt Rheinbach lädt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ausdrücklich zur Teilnahme an Vergabeverfahren ein. Ein regelmäßiger Wechsel der anzufragenden Unternehmen sowie transparente Verfahren fördern einen fairen Wettbewerb.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unverbindliche individuelle Vorabsprachen oder informelle Angebote im Rahmen einer Markterkundung per E-Mail oder auf dem Postweg außerhalb der Vergabeplattform ab einem Auftragswert von 25.000 € nicht berücksichtigt werden können. 

 

Ansprechpartner

Bei allgemeinen Fragen zum Vergabewesen der Stadt Rheinbach wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Vergabestelle der Stadt Rheinbach: vergabestelle@stadt-rheinbach.de 


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