Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung Wormersdorf“

Hinweis:

Der Titel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „großflächiger Einzelhandel – Nahversorgung Wormersdorf“, der mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 15.11.2022 gemäß §2 (1) BauGB aufgestellt wurde, ist mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 04.02.2025 in vorhabenbezogener Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung Wormersdorf“ geändert worden.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung Wormersdorf“ wird gemäß § 2 (1) i.V.m § 12 Baugesetzbuch erneut zur Aufstellung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Ortsteiles Wormersdorf. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 51, 52, 53 sowie Teile der Flurstücke 56, 57 und 58, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf. Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 41, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf) am Ende des Wirtschaftsweges mit kleinem Versprung in Richtung Nordosten,
  • Im Osten durch den Verlauf des Flurstücks 54 und geschnitten durch die Flurstücke 56,57 und 58, jeweils Flur 4, Gemarkung Wormersdorf,
  • Im Süden durch die Wormersdorfer Straße L 471 (Flurstück 234, Flur 22, Gemarkung Wormersdorf) und
  • Im Westen durch das Flurstück 50, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf. 

Der Geltungsbereich des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „An der Ersdorfer Straße“. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist dem beigefügten Übersichtslageplan zu entnehmen. Geringfügige Änderungen des Plangebiets während der Bearbeitung bleiben vorbehalten.


 

Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 04.02.2025 wird

Hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Rheinbach, den 16.07.2025


Ludger Banken

Bürgermeister                               

Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung Wormersdorf“