Rheinbach beschließt richtungsweisende Maßnahmen für Verkehr und Klimaschutz

und Radverkehr, Bus und Bahn sowie den Autoverkehr gemeinsam. Die Analyse zeigt unter anderem, dass der Kfz-Verkehr die Aufenthaltsqualität in der Kernstadt beeinträchtigt und die Hauptverkehrsstraßen stark belastet sind. Zugleich besteht Potenzial, Wege häufiger zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen.
Insgesamt umfasst der Plan 84 räumlich verortete Maßnahmen sowie stadtweite Ansätze. Sie betreffen alle Verkehrsarten und wurden nach Wirkung und Kosten bewertet und priorisiert. Ziel ist, die Erreichbarkeit zu verbessern, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu erhöhen und umweltfreundliche Mobilitätsangebote attraktiver zu machen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und abhängig von Priorität, Finanzierung und Fördermöglichkeiten.

„Besondere Schwerpunkte setzen wir auf sichere und anwohnerfreundliche Ortsdurchfahrten durch eine möglichst weitgehende Ausweisung von Tempo 30 und die Errichtung von Querungshilfen. So erhöhen wir die Verkehrssicherheit, reduzieren Lärm und stärken die Lebensqualität in unseren Ortschaften.“, so Bürgermeister Dr. Daniel Phiesel.
Im Fokus stehen auch eine attraktive und gut erreichbare Innenstadt sowie ein durchgängiges, sicheres Radverkehrsnetz. Für die West-Ost-Achse der Kernstadt, die zu einem attraktiven und lebendigen Stadtraum weiterentwickelt werden soll, ist u.a. das Befahren der Hauptstraße mit Schrittgeschwindigkeit vorgesehen. Das Radverkehrsnetz soll weiter ausgebaut werden, damit komfortable sowie möglichst durchgängige Verbindungen innerhalb der Stadt und zu den Ortschaften entstehen.

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Geschwindigkeitsüberwachung ist für 2027 geplant

Die sechs linksrheinischen Kommunen wollen künftig gemeinsam die Geschwindigkeit im Straßenverkehr überwachen. Ziel ist, das Geschwindigkeitsniveau an besonders gefährlichen Stellen zu senken und so die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz der Verkehrsteilnehmenden und nicht die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern.

Die kommunalen Kontrollen sollen die bestehenden Überwachungsmaßnahmen der Polizei und des Straßenverkehrsamts des Rhein-Sieg-Kreises ergänzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Senioreneinrichtungen.
Zum Projektstart sollen zwei semistationäre Messanlagen, sogenannte Blitzer-Anhänger, im Mietmodell eingesetzt werden. Sie werden nach einem gemeinsam abgestimmten Einsatzplan auf den Gebieten aller sechs Kommunen genutzt. Die Kommunen entscheiden jeweils selbst über die Messstandorte in ihrem Gebiet. Die gemeinsame Bußgeldstelle soll bei der Stadt Meckenheim eingerichtet werden.

Neue Stellplatzsatzung schafft bessere Bedingungen für Unternehmen

„Mit der einstimmig beschlossenen Änderung der Stellplatzsatzung sollen insbesondere Gastronomiebetriebe in der Kernstadt entlastet werden, die durch knappe Flächen und hohe Ablösesummen für erforderliche Stellplätze vor großen Herausforderungen stehen.“, hebt Phiesel hervor.
Zum einen wird in Bezug auf die Festlegung eines Stellplatzschlüssels der Geltungsbereich für die Kernstadt angepasst und in zwei Zonen unterteilt. Darüber hinaus wird in der historischen Innenstadt die notwendige Zahl an Kfz-Stellplätzen künftig um 50 Prozent statt bisher 30 Prozent reduziert. Für die erweiterte Innenstadt ist eine Reduzierung um 30 Prozent vorgesehen. Bei Nutzungsänderungen kann sich die Zahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze zusätzlich um zehn Prozent verringern. Die Überdachungspflicht für Fahrradstellplätze soll auf Wohnnutzungen beschränkt werden; bei Mitarbeiterstellplätzen muss nur die Hälfte der Anlagen überdacht sein. Bürgermeister Phiesel: „Dies stellt auch eine Erleichterung für Unternehmen dar, die sich neu in der Stadt ansiedeln wollen.“

Für die historische Kernstadt gelten außerdem eigene Reduzierungsmöglichkeiten für Fahrradstellplätze in Höhe von 30 Prozent. Ergänzend muss jeder elfte erforderliche Fahrradstellplatz eine zusätzliche Fläche von mindestens 1,5 Quadratmetern für Kinder- oder Lastenanhänger beziehungsweise Lastenräder bieten. Die Möglichkeit, Stellplätze abzulösen, wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet, sodass auch in Ortskernen mit geschlossener Bauweise eine praktikable Lösung möglich ist.
Weitere Änderungen sind u.a. die Festlegung eines Stellplatzschlüssels für bislang fehlende Nutzungsarten, wie z.B. geförderter Wohnungsbau oder Sportplätze und eine Bagatellklausel bei Nutzungsänderung.

Konzepte für Hochwasser- und Starkregenschutz

Der Rat der Stadt Rheinbach hat die zwei Konzepte zum Hochwasser- und Starkregenschutz mehrheitlich beschlossen. Sie bilden die Grundlage für eine langfristige und schrittweise Umsetzung von Maßnahmen, die Risiken durch Starkregen und Hochwasser im gesamten Stadtgebiet reduzieren sollen. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei rund 120 Millionen Euro. Für die Hochwasserschutzmaßnahmen wird eine Förderung von bis zu 80 Prozent erwartet. Die Konzepte berücksichtigen sowohl technische und bauliche Maßnahmen als auch naturnahe Lösungen und wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet.