Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV NW S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 2025, in Kraft getreten am 28. Juni 2025 wird folgendes festgestellt:
1. Die bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 in den Stadtrat gewählte Bewerberin Nicole Wallrath (CDU) erklärte am 17.09.2026 gemäß §§ 37 Nr. 1, 38 Satz 1 und 2 Kommunalwahlgesetz NRW, den Verzicht ihres Mandates im Rat der Stadt Rheinbach mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2026.
2. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW tritt als für Frau Nicole Wallrath benannter Ersatzbewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Michael Franke
geb. 1967
wohnhaft 53359 Rheinbach
an ihre Stelle und wird mit Wirkung vom 01.10.2026 als Nachfolger im Rat der Stadt Rheinbach festgestellt.
3. Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes
jede*r Wahlberechtigte*r des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Verwaltungsgebäude 53359 Rheinbach, Schweigelstraße 23, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Rheinbach, 1. Oktober 2026
Dr. Daniel Phiesel
Wahlleiter