Medieninformation des Rhein-Sieg-Kreises:
Die Beratungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises zur Wiederaufbauhilfe des Landes nach der Flutkatastrophe 2021 sind noch bis Ende 2026 geöffnet. Bis dahin können sich alle, die beim Land bereits einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben, zu der korrekten Erstellung des Verwendungsnachweises beraten lassen. Dieser ist notwendig, um den Förderantrag abzuschließen.
Nach Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) können laufende Verfahren noch bis spätestens Ende 2030 abgeschlossen werden.
Frist für Neuanträge nur noch bis 30. Juni
Wer als Betroffener noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt hat, kann dies aber nur noch bis zum 30. Juni 2026 nachholen. Dann endet die Frist für Neuanträge. Auch dabei helfen und unterstützen die Beratungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises.
Die Beratungsstellen befinden sich in Rheinbach im Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 und in Swisttal im Rathaus, Rathausstraße 115 und sind an wechselnden Tagen geöffnet. Daher ist eine Beratung nur mit Termin unter 02241 13 2200 oder www.rhein-sieg-kreis.de/terminvereinbarung möglich.
Unter www.rhein-sieg-kreis.de/wiederaufbauhilfe gibt es zusätzliche Informationen für Antragstellende.