Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege
vom 01.07.2021
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung, § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung sowie des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 03.12.2019 (GV NRW 2019, Seite 877), hat der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 28.06.2021 folgende Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, beschlossen...