Rund 200 Bürgerinnen und Bürger waren am 15. Juli der Einladung des Landesbetriebs Straßen.NRW und der Stadt Rheinbach gefolgt, um sich über die bevorstehende Sanierung zu informieren.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW wird ab 24. August mit der Fahrbahn- und Radwegsanierung der Landesstraße L 113 / Ölmühlenweg starten. Zusätzlich zu den Bauarbeiten an der Fahrbahn und den Nebenanlagen (Gehweg, Geh- und Radweg) werden Sanierungsarbeiten an der Stiefelsbachbrücke durchgeführt, Bushaltestellen barrierefrei umgebaut und eine neue Querungshilfe im Bereich der Haltestellen Waldwinkel gebaut.
Die gesamte Bauzeit beträgt voraussichtlich acht Monate. Insgesamt werden 3 Millionen Euro in das Vorhaben investiert, davon 2,65 Mio. Euro vom Land Nordrhein-Westfalen und 350.000 Euro von der Stadt Rheinbach.
Die Bauarbeiten sind in vier Teilbauabschnitte zwischen den Knotenpunkten L113/L492 und L113/Hauptstraße unterteilt, welche nacheinander unter Vollsperrung saniert werden.
1. Bauabschnitt: Waldhotel bis Einmündungsbereich L492/L113
Baubeginn: 24.08.2026
Voraussichtliche Bauzeit: 1 Woche
2. Bauabschnitt: Kreuzung L492/L113 bis Burgacker/Mörikeweg
Voraussichtlicher Baubeginn: 31.08.2026
Voraussichtliche Bauzeit: 2,5 Monate
3. Bauabschnitt: Burgacker/Mörikeweg bis Einmündung Neugartenstraße
Voraussichtlicher Baubeginn: Mitte November 2026
Voraussichtliche Bauzeit: 3 Monate
4. Bauabschnitt: Einmündung Neugartenstraße bis Wilhelmsplatz
Voraussichtlicher Baubeginn: Mitte Februar 2027
Voraussichtliche Bauzeit: 2,5 Monate
Die Ein- und Ausfahrt für Anlieger wird trotz Vollsperrung während der einzelnen Bauabschnitte mit kleineren Einschränkungen gewährleistet, außer während der Asphaltarbeiten.
Der Durchgangsverkehr wird während der gesamten Baumaßnahme weiträumig über die Münstereifeler Straße (L493), Rheinbach-Loch sowie die L210 bis Rheinbach-Todenfeld umgeleitet.
Der innerörtliche Fuß- und Radverkehr wird im Nahbereich parallel zum jeweils gesperrten Teilabschnitt über Nebenstraßen umgeleitet.
Betroffene Anlieger werden vor Beginn der Asphaltarbeiten vom ausführenden Bauunternehmen über Sperrungen im Bereich Ihrer Grundstücke schriftlich informiert.