Rücksichtnahme beim Rasenmähen

Wenn endlich die Gartenarbeit startet, achten Sie bitte aus Rücksichtnahme zu Ihren Nachbarn darauf, den Rasen nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr zu mähen.

Zudem gilt für Privatpersonen (nicht für Firmen) in Wohngebieten eine Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr, in der jede Tätigkeit, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und diese Ruhezeit stören könnte, nicht erlaubt ist.

Als solche Tätigkeiten gilt auch der Gebrauch von Rasenmähern.