Öffentliche Bekanntmachung zur Standortvergabe für Großflächenwahlplakate zur Kommunalwahl 2025

Am 14.09.2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Auch für diese Wahl werden die Parteien ihre Wahlkampfkundgebungen u.a. über Großflächenwahlplakate durchführen.

Um eine gerechte Zuteilung von stadteigenen Grundstücken zum Zwecke der Aufstellung von Großflächenwahlplakaten gewährleisten zu können, wird die Stadt Rheinbach vor Erteilung der entsprechenden Erlaubnisse ein Vergabeverfahren durchführen. 

Es wird somit eine Frist festgelegt, bis wann die Anträge auf Nutzung von städtischen Flächen zum Zwecke der Großflächenwahlwerbung eingereicht werden sollen.

Bis zu diesem Fristende werden die Anträge gesammelt und im Anschluss die Zuteilung der Standorte vorgenommen.

Als Fristende wird der 14.06.2025 festgelegt.

Anträge für die Nutzung von stadteigenen Grundstücken zum Zwecke der Großflächenwahlwerbung können schriftlich an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet 63.2 Bauverwaltung, Liegenschaften, Denkmalschutz, Marie-Curie-Straße 15, 53359 Rheinbach oder per E-Mail an Bauverwaltung@stadt-rheinbach.de gestellt werden.

 

Rheinbach, den 29.04.2025

 

Gezeichnet

Ludger Banken

Bürgermeister