STADT RHEINBACH
Der Bürgermeister
Fachbereich V
Sachgebiet 60.2 Planung und Umwelt
Az.: 61 26 01/68
Inkrafttreten
des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 68
„Pallottistraße“
unter Anwendung des § 13 a Baugesetzbuch
– Innerörtliche Nachverdichtung zu wohn- und mischgebietsorientierten Nutzungen –
In seiner Sitzung am 28.06.2021 hat der Rat der Stadt Rheinbach den Beschluss über die Gesamtabwägung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Rheinbach Nr.68 „Pallottistraße“, der unter Anwendung des beschleunigten
Verfahrens gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt worden ist, gefasst und den v.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch und § 89 Bauordnung NRW als Satzung beschlossen und die vorliegende Begründung gebilligt.