Gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 b des Kommunalwahlgesetzes NRW in Verbindung mit § 61 Absatz 3 in Verbindung mit § 75 d Nummer 6 der Kommunalwahlordnung NRW stellt der Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2025 das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters*der Bürgermeisterin und der Wahl der Vertretung der Stadt Rheinbach fest.
Zeit, Ort und Gegenstand der Verhandlungen sind gemäß § 6 Absatz 2 Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt zu geben.
Die Sitzung des Wahlausschusses findet am
Dienstag, 16. September 2025, 17:00 Uhr
Stadthalle Rheinbach
Villeneuver Straße 5, 53359 Rheinbach
statt.
Hierzu gebe ich folgende Tagesordnung bekannt:
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des*der Bürgermeisters*Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Rheinbach
Mitteilungen der Vorsitzenden
Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich. Zu der Sitzung haben alle Personen Zutritt. Der Wahlausschuss ist gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 Kommunalwahlgesetz NRW unabhängig von der Anzahl der erschienen Beisitzenden beschlussfähig.
Rheinbach, 04. September 2025
Der Wahlleiter
Ludger Banken
Bürgermeister