Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses am 16. September 2025 zur Entscheidung über die Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters*der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Rheinbach

Gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 b des Kommunalwahlgesetzes NRW in Verbindung mit § 61 Absatz 3 in Verbindung mit § 75 d Nummer 6 der Kommunalwahlordnung NRW stellt der Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2025 das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters*der Bürgermeisterin und der Wahl der Vertretung der Stadt Rheinbach fest.

Zeit, Ort und Gegenstand der Verhandlungen sind gemäß § 6 Absatz 2 Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt zu geben.

Die Sitzung des Wahlausschusses findet am

Dienstag, 16. September 2025, 17:00 Uhr
Stadthalle Rheinbach
Villeneuver Straße 5, 53359 Rheinbach


statt. 

Hierzu gebe ich folgende Tagesordnung bekannt:

  1. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des*der Bürgermeisters*Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Rheinbach

  2. Mitteilungen der Vorsitzenden  

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich. Zu der Sitzung haben alle Personen Zutritt. Der Wahlausschuss ist gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 Kommunalwahlgesetz NRW unabhängig von der Anzahl der erschienen Beisitzenden beschlussfähig.

Rheinbach, 04. September 2025


Der Wahlleiter

Ludger Banken
Bürgermeister

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