Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses am 01. Oktober 2025 zur Entscheidung über die Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Rheinbach

Gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 b des Kommunalwahlgesetzes NRW in Verbindung mit § 61 Absatz 3 in Verbindung mit § 75 d Nummer 6 der

Kommunalwahlordnung NRW stellt der Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2025 das endgültige Wahlergebnis der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Rheinbach fest.

Zeit, Ort und Gegenstand der Verhandlungen sind gemäß § 6 Absatz 2

Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt zu geben.

Die Sitzung des Wahlausschusses findet am 

Mittwoch, 01. Oktober 2025, 18:00 Uhr (!)

Ratssaal, Himmeroder Hof, Himmeroder Wall 6, 53359 Rheinbach

statt. 

Hierzu gebe ich folgende Tagesordnung bekannt:

  1. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Rheinbach

  2. Mitteilungen der/des Vorsitzenden  

 

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich. Zu der Sitzung haben alle Personen Zutritt. Der Wahlausschuss ist gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 Kommunalwahlgesetz NRW unabhängig von der Anzahl der erschienen Beisitzenden beschlussfähig.

 

Rheinbach, 25. September 2025

 

Der Wahlleiter

 

Ludger Banken 
Bürgermeister