Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses am 01. Oktober 2025 zur Entschei-dung über die Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Rheinbach

Gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 b des Kommunalwahlgesetzes NRW in Verbindung mit § 61 Absatz 3 in Verbindung mit § 75 d Nummer 6 der

Kommunalwahlordnung NRW stellt der Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2025 das endgültige Wahlergebnis der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Rheinbach fest.

Zeit, Ort und Gegenstand der Verhandlungen sind gemäß § 6 Absatz 2 Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt zu geben.

Die Sitzung des Wahlausschusses findet am 

Mittwoch, 01. Oktober 2025, 19:00 Uhr
Rathaus Rheinbach (Großer Sitzungssaal) 
Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach

statt. 

Hierzu gebe ich folgende Tagesordnung bekannt:

  1. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Rheinbach

  2. Mitteilungen der/des Vorsitzenden  

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich. Zu der Sitzung haben alle Personen Zutritt. Der Wahlausschuss ist gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 Kommunalwahlgesetz NRW unabhängig von der Anzahl der erschienen Beisitzenden beschlussfähig.

 

Rheinbach, 19. September 2025

Der Wahlleiter

 

Ludger Banken
Bürgermeister

Knight Avatar
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihren Anliegen. Klicken Sie dazu einfach den roten Kreis an!
;