Neuer Wohngeld-Onlineantrag nach Standard des Onlinezugangsgesetzes

„Alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten benötigen, können nunmehr einen nutzerfreundlichen digitalen Wohngeld-Antrag nutzen. Man kann auf einfache Art und Weise durch den Antrag klicken und erforderliche Nachweise hochladen. 

Auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und auch auf der 

Website der Stadt Rheinbach 

stehen die Antragsarten zur Verfügung. 

Für die Bürgerinnen und Bürger des Landes bleibt auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich mit dem 

Wohngeldrechner 

zu berechnen. Im Anschluss an die Berechnung besteht dann auch der Zugang zum neuen Online-Antrag.“