Nachrichtlicher Hinweis: Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach-Ramershoven Nr. 1 "Am Hochbachweg" unter Anwendung des § 13 b Baugesetzbuch - Hinzutreten kleinteiliger Bebauung zur Schaffung geeigneter Wohnformen und Gebäudetypologien zur Stabilisi

Der Rat der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 20.12.2021 den Bebauungsplan Rheinbach-Ramershoven Nr. 1 „Am Hochbachweg“ als Satzung beschlossen und die vorliegende Begründung sowie die dazugehörigen Fachgutachten gebilligt. Der Bebauungsplan Rheinbach-Ramershoven Nr. 1 „Am Hochbachweg“  kann somit in Kraft gesetzt werden.

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