Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland

Beglaubigung des Kreisgesundheitsamtes nur nach Terminvereinbarung

Medieninformation des Rhein-Sieg-Kreises:

Wer Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, mit in den Urlaub außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nehmen muss, benötigt dafür eine ärztliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung zur Mitnahme von beispielsweise starken Schmerzmitteln oder Medikamenten bei ADHS / ADS muss zusätzlich vom Gesundheitsamt des Wohnortes bestätigt werden. Diese Beglaubigung stellt für die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises das Kreisgesundheitsamt aus.

Für einen Reisezeitraum bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens ist das Formular nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens erforderlich. Für Reisen in andere Staaten muss das Formular „Certificate for the carrying by travellers […] containing narcotic drugs and/or psychotropic substances“ genutzt werden. Beide Formulare stehen unter www.rhein-sieg-kreis.de/betaeubungsmittel-ausland sowie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de zum Download bereit.

Dem Kreisgesundheitsamt müssen das von der Ärztin oder dem Arzt ausgefüllte Formular im Original für jedes einzelne Medikament, ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass sowie das Rezept oder eine Rezeptkopie über das verschriebene Betäubungsmittel vorgelegt werden.

Um die Beglaubigung zu erhalten, muss ein Termin beim Kreisgesundheitsamt vereinbart werden. Unter 

www.rhein-sieg-kreis.de/betaeubungsmittel-ausland 

gibt es weitere Informationen und den Link zum Termintool (unter „Links und Downloads“). Bitte beachten: Termine können grundsätzlich nur 4 Wochen im Voraus gebucht werden.