Mit der Förderung verfolgt die Stadt Rheinbach das Ziel, Landwirtschaft und Klimafolgenanpassung enger miteinander zu verbinden. Miscanthus kann auf geeigneten Flächen einen wichtigen Beitrag zur Überflutungs- und Erosionsvorsorge leisten und zugleich eine wirtschaftlich interessante Nutzung ermöglichen. Antragsberechtigt sind Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie Pächterinnen und Pächter landwirtschaftlicher Flächen.
Die Pflanzung wird mit bis zu 5.000 Euro pro Hektar gefördert. Für das Jahr 2026 beträgt das gesamte Fördervolumen maximal 25.000 € – vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung des städtischen Haushalts. Die Erträge verbleiben vollständig bei den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern.
Wichtige Informationen zum Antragsverfahren:
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs berücksichtigt.
Zur Sicherstellung eines eindeutigen Eingangszeitpunkts (auch an Wochenenden) sind die Antragsunterlagen zunächst vollständig per E-Mail einzureichen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs (klima@stadt-rheinbach.de), sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden; der Eingangszeitpunkt wird in diesen Fällen erst mit vollständiger Nachreichung festgelegt.
Die unterschriebenen Originalunterlagen sind zusätzlich auf dem Postweg einzureichen. Für die Reihenfolge der Berücksichtigung ist ausschließlich der vollständige Eingang per E-Mail maßgeblich.
Zur Antragstellung ist das unten stehende Formular (siehe unten, Downloads) zu benutzen. Es sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
- Lageplan mit eingezeichneter Anbaufläche bzw. Flurstück/en
- Bei Eigentümerinnen und Eigentümern: Eigentumsnachweis
(Hinweis: Falls es weitere Eigentümer/innen gibt ist auch von diesen eine Einverständniserklärung einzuholen. Ein einfaches, unterschriebenes Dokument ist ausreichend.)
Bei Pächterinnen und Pächtern: Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin/ der Eigentümer/innen.
(Hinweis: Ein einfaches, unterschriebenes Dokument ist ausreichend.)
- Kostenkalkulation für Pflanzmaterial, Transport, Maschinenmiete sowie gegebenenfalls Bedienpersonal
- Nachweis einer fachlichen Beratung durch den Miscanthus Society e.V. oder eine andere sachkundige Beratungsinstitution
Vor der Antragstellung wird empfohlen Kontakt mit der Stadt Rheinbach aufzunehmen, um die grundsätzliche Förderfähigkeit der vorgesehenen Fläche zu klären. Zudem ist vor Antragsstellung eine fachliche Beratung - z. B. durch den Miscanthus Society e.V. oder eine vergleichbare fachkundige Stelle - schriftlich nachzuweisen.
Eine Rückmeldung zum Antrag erfolgt so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 31.08.2026.
Kontaktaufnahme zur Beratung:
Informationen zum Förderprogramm: klima@stadt-rheinbach.de oder 02226 917 - 159
Informationen und fachliche Beratung zum landwirtschaftlichen Anbau von Miscanthus: meg@miscanthus-society.com oder 02225 9996329
Kontaktdaten für die Antragsstellung:
E-Mail: klima@stadt-rheinbach.de
Postanschrift:
Stadt Rheinbach
Sachgebiet 60.2 – Mobilität, Klima- und Umweltschutz
Herr Tilman Ringer
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
Downloads:
Vorlagen zum Antrag:
Förderinformationen:
Prioritäre Förderflächen Miscanthus