Köln, den 26.03.2026
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
-Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Telefon: 0221 147 - 2033
Flurbereinigung Veybach
Az.: 33.42 -5 18 02 -
LADUNG
zur Offenlegung der neuen Feldeinteilung
Im Flurbereinigungsverfahren Veybach liegen die Nachweise über die neue Feldeinteilung zur vorläufigen Besitzeinweisung gemäß § 65 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG – in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus
von Mittwoch, den 27.05.2026 bis Freitag, den 29.05.2026
jeweils von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, im Pfarrheim der Katholischen Kirchengemeinde St. Medardus, Medardusstr. 2 in 53881 Euskirchen-Wißkirchen.
[Termine werden nicht vergeben, so dass es insbesondere am Mittwoch ab 9:00 Uhr zu längeren Wartezeiten kommen kann. Sollten Beteiligte aus bspw. beruflichen Gründen in dem Zeitraum verhindert sein, wird gebeten unter o. a. Rufnummer Kontakt aufzunehmen.]
In dieser Zeit stehen Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde (Dezernat 33 der Bezirksregierung Köln) zur Erteilung von Auskünften und Erläuterungen zu der neuen Feldeinteilung zur Verfügung.
Beteiligte können in diesem Termin den Antrag stellen, sich die neuen Grundstücke in der Örtlichkeit anzeigen und erläutern zu lassen.
Zur Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung für die vorläufige Besitzeinweisung wird allen Teilnehmern, deren Neuzuteilung neue oder geänderte Grundstücksgrenzen gegenüber dem Altbesitz enthält, je eine Ausgabe aus dem Zuteilungsentwurf -Neuer Bestand- übersandt, der die Lagebezeichnung, Nutzungsart und Grundstücksgröße der neuen Grundstücke nachweist.
Die Beteiligten werden gebeten, ihren Auszug zum Termin mitzubringen.
Sofern der betroffene Grundbesitz verpachtet ist, werden die Verpächter und Pächter gebeten, sich miteinander in Verbindung zu setzen.
Eine Vertretung im Offenlegungstermin ist nur durch ordnungsgemäße und beglaubigte Vollmacht möglich. Die amtliche Beglaubigung kann von jeder dienstsiegelführenden öffentlichen Stelle (Stadt- oder Gemeindeverwaltung, aber nicht öffentliche Sparkassen, Pfarrämter und Schulen) vorgenommen werden. Die Beglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG gebührenfrei (außer bei Notaren).
Vollmachtsvordrucke können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.42, 50606 Köln, angefordert oder auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren abgerufen werden.
Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung an den ausgewiesenen neuen Grundstücken wird durch die vorläufige Besitzeinweisung bestimmt. Die Übergangszeitpunkte richten sich, abhängig von den jeweils aufstehenden Kulturen, nach den im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgestellten Überleitungsbestimmungen.
Ein Exemplar der Überleitungsbestimmungen wird den Beteiligten übersandt. Die Überleitungsbestimmungen werden Bestandteil der vorläufigen Besitzeinweisung und treten erst mit dieser in Kraft.
Die vorläufige Besitzeinweisung wird voraussichtlich ab der 27. Kalenderwoche 2026 in den Städten Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich, Rheinbach, Zülpich und den Gemeinden Nettersheim, Swisttal sowie Weilerswist öffentlich bekannt gemacht.
Dieser öffentlichen Bekanntmachung kann sodann auch entnommen werden, wo die vorläufige Besitzeinweisung sowie die Überleitungsbestimmungen zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt werden.
Es wird besonders darauf hingewiesen,
dass die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, zu dem nochmals gesondert geladen werden wird,
dass jeder Teilnehmer dann zu dieser Planvorlage einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan erhalten wird,
dass Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan daher erst nach Vorlage dieses Planes in einem gesonderten Anhörungstermin geltend gemacht werden können (§ 59 Abs. 2 FlurbG). Der genaue Zeitpunkt des Anhörungstermins wird in der neuen Ladung angegeben sein.
Im Auftrag
gez. Meul
Regierungsvermessungsdirektor
Diese Ladung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter: https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.