Feststellung des Jahresabschlusses 2020, die Verwendung des Jahresgewinns und die Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Wasserwerk sowie des Betriebsausschusses

Stadt Rheinbach, Der Bürgermeister, Eigenbetrieb Wasserwerk

Der Rat der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 20.12.2021 folgenden Beschluss gefasst:

TOP 6.2

Feststellung des Jahresabschlusses 2020, die Verwendung des Jahresgewinns und die Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Wasserwerk sowie des Betriebsausschusses.

Dem Betriebsausschuss wird auf der Grundlage des 2. Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinde und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKFWG NRW) Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Wasserwerk wird gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung mit einem Jahresgewinn von 184.922,98 € festgestellt, der zu verwenden ist.

Eine Ausschüttung als Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 149.899,14 € ist an die Stadt abzuführen. Diese soll aus dem Jahresgewinn in Höhe von 184.922,98 € bedient werden. Der verbleibende Jahresgewinn in Höhe von 35.023,84 € wird dem Bilanzgewinn zugeführt. Nach Ausschüttung ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.453.066,04 €.

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