Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Swistbach und seiner Nebengewässer: Bezirksregierung Köln und Stadt Rheinbach laden zu Informationsveranstaltung ein

Presseinformation der Bezirksregierung Köln

Die Bezirksregierung Köln informiert über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Swistbachs und seiner Nebengewässer.

Im bisherigen Verfahren hat die Bezirksregierung Köln den Verordnungsentwurf sowie die entsprechenden Überschwemmungsgebietskarten öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Hierzu sind zahlreiche Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen sowie weiteren Beteiligten eingegangen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wurden diese sorgfältig durch die Bezirksregierung geprüft. 

Auf dieser Grundlage erfolgten umfassende Neuberechnungen des Überschwemmungsgebietes. Im Ergebnis ist ein Teil der ursprünglich ermittelten Flächen nicht von Überschwemmungen betroffen. 

Stattdessen sind jedoch neue Flächen hinzugekommen, die nun betroffen sind.

Um die Öffentlichkeit transparent hierüber zu informieren, lädt die Bezirksregierung Köln gemeinsam mit der Stadt Rheinbach zu einer Informationsveranstaltung ein:

Datum: 29. April 2026

Uhrzeit: 18.00 Uhr

Ort: Mensa der Gesamtschule, Villeneuver Straße 5 in Rheinbach

In der Veranstaltung werden die neu berechneten Überschwemmungsgebietsflächen vorgestellt sowie die zugrundeliegenden Daten und Methoden erläutert. Darüber hinaus wird die Stadt Rheinbach ihre Starkregengefahrenkarten präsentieren.

Aufgrund der veränderten Flächenkulisse ist es erforderlich, das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die neu hinzugekommenen Flächen zu ergänzen. Hierzu wird ein überarbeiteter Verordnungsentwurf erstellt, der zusammen mit den aktualisierten Karten erneut öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt wird. Im Zuge dessen erhalten alle Betroffenen für diese Ergänzung erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. 

Die Bezirksregierung Köln lädt alle Interessierten herzlich ein, sich im Rahmen der Veranstaltung zu informieren und am weiteren Verfahren zu beteiligen. Wegen der begrenzten Platzzahl ist eine Anmeldung bei der Stadt Rheinbach über den

 Starkregen@stadt-rheinbach.de 

notwendig.