Gemäß §§ 18 Absatz 3 Satz 1, 16 Absatz 3, 46 b Kommunalwahlgesetz NRW entscheidet der Wahlausschuss zur Kommunalwahl spätestens am 58. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters.
Zeit, Ort und Gegenstand der Verhandlungen sind gemäß § 6 Absatz 2 Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt zu geben.
Die Sitzung des Wahlausschusses findet am
Montag, 14. Juli 2025, 18:00 Uhr
Ratssaal der Stadt Rheinbach
Himmeroder Hof, Himmeroder Wall 6, 53359 Rheinbach
statt.
Hierzu gebe ich folgende Tagesordnung bekannt:
Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Stadt Rheinbach und für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Rheinbach am 14.09.2025
Mitteilungen der Vorsitzenden
Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich; zu der Sitzung haben alle Personen Zutritt. Der Wahlausschuss ist gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 Kommunalwahlgesetz unabhängig von der Anzahl der erschienen Beisitzenden beschlussfähig.
Rheinbach, 10. Juli 2025
Der Wahlleiter
Ludger Banken
Bürgermeister