Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses am 14. Juli 2025 zur Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen

Gemäß §§ 18 Absatz 3 Satz 1, 16 Absatz 3, 46 b Kommunalwahlgesetz NRW entscheidet der Wahlausschuss zur Kommunalwahl spätestens am 58. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters.

Zeit, Ort und Gegenstand der Verhandlungen sind gemäß § 6 Absatz 2 Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt zu geben.

Die Sitzung des Wahlausschusses findet am 

Montag, 14. Juli 2025, 18:00 Uhr
Ratssaal der Stadt Rheinbach
Himmeroder Hof, Himmeroder Wall 6, 53359 Rheinbach

statt. 

Hierzu gebe ich folgende Tagesordnung bekannt:

  1. Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Stadt Rheinbach und für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Rheinbach am 14.09.2025

  2. Mitteilungen der Vorsitzenden 

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich; zu der Sitzung haben alle Personen Zutritt. Der Wahlausschuss ist gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 Kommunalwahlgesetz unabhängig von der Anzahl der erschienen Beisitzenden beschlussfähig.

 

Rheinbach, 10. Juli 2025

Der Wahlleiter

 

Ludger Banken 
Bürgermeister