Bekanntmachung des VHS-Zweckverbandes Voreifel Veröffentlichung gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetzgesetz (KorruptionsbG)

Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2004 (GV. NRW. 2005 S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetz vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 316), in Kraft getreten. Die Verbandsvorsteherin und die Mitglieder bzw. Mitgliederinnen der Verbandsversammlung sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. 

Diese Angaben sind jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen. Die geforderten Erklärungen der Verbandsvorsteherin, Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, Bürgermeister Ludger Banken, können ebenso in den Hauptämtern der jeweiligen Rathäuser eingesehen werden so wie die Angaben der Mitglieder und Mitgliederinnen der Verbandsversammlung, die den Räten der drei Mitgliedsgemeinden angehören.

Die Erklärungen der Mitglieder bzw. Mitgliederinnen der Verbandsversammlung, die diese Funktion als Bedienstete der Stadt/Gemeinde wahrnehmen, stehen ebenfalls in den Hauptämtern der jeweiligen Rathäuser zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Rheinbach, den 09.08.2023 

gez. Petra Kalkbrenner
Zweckverbandsvorsteherin