Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 08.02.2022 bis zum Abschluss des Beratungsverfahrens am 04.04.2021
im Rathaus Rheinbach, Schweigelstraße 23, Zimmer 222,
und zwar
montags bis donnerstags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
und freitags
von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
öffentlich aus.
Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Diese sind bei der Stadt Rheinbach, Sachgebiet 20.1 Steuerung, KLR, Controlling, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Rheinbach, den 24.01.2022
Im Auftrag
Walter Kohlosser
Kämmerer