AUFGEHOBEN MIT ALLGEMEINVERFÜGUNG VOM 19.07.2021:
Vollständiger Text
Stadt Rheinbach
Der Bürgermeister
Allgemeinverfügung
1. Es ist verboten, folgende Orten im Stadtgebiet Rheinbach zu betreten bzw. sich dort aufzuhalten:
• Stadtteil Oberdrees
• Stadtteil Niederdrees
Maßgeblich ist der in der anliegenden Karte dargestellte Bereich.
2. Die Anordnung nach Ziffer 1 gilt bis auf weiteres.
3. Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbotes in Ziffer 1 dieser Verfügung wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht.
4. Die sofortige Vollziehung des Verbotes in Ziffer 1 diese Verfügung wird nach §80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.