Allgemeinverfügung Stadt Rheinbach

AUFGEHOBEN MIT ALLGEMEINVERFÜGUNG VOM 19.07.2021: 
Vollständiger Text

 

Stadt Rheinbach
Der Bürgermeister

 

Allgemeinverfügung

1. Es ist verboten, folgende Orten im Stadtgebiet Rheinbach zu betreten bzw. sich dort aufzuhalten:
• Stadtteil Oberdrees
• Stadtteil Niederdrees
Maßgeblich ist der in der anliegenden Karte dargestellte Bereich.

2. Die Anordnung nach Ziffer 1 gilt bis auf weiteres.

3. Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbotes in Ziffer 1 dieser Verfügung wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht.

4. Die sofortige Vollziehung des Verbotes in Ziffer 1 diese Verfügung wird nach §80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

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