Veröffentlichung eines Flächennutzungsplanentwurfes: Der Entwurf zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Vorn am Fliesweg“ im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim“...

Veröffentlicht an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Stadt Rheinbach am  15.08.2025


Der Entwurf zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Vorn am Fliesweg“ im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim“ (zum Zwecke des Wiederaufbaus der Grundschule mit Mehrzweckhalle) wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.

Die Veröffentlichung im Internet wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 und § 4 (2) BauGB vom 3. November 2017 in der derzeit gültigen Fassung.

 

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Flurstück 13, Flur 5, Gemarkung Flerzheim, welches nordöstlich der Ortschaft Flerzheim gelegen ist. Hierbei handelt es sich um eine ca. 0,75 ha große Fläche.

 

Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden durch das landwirtschaftlich genutzte Flst. Nr. 400, Flur 5, 

  • Gemarkung Flerzheim,

  • Im Osten durch den Verlauf der Landesstraße L 113, 

  • Im Süden durch das landwirtschaftlich genutzte Flst. Nr. 14, Flur 5, 

  • Gemarkung Flerzheim und

  • Im Westen durch den Wirtschaftsweg, Flst. Nr. 148, Flur 5, Gemarkung Flerzheim.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist dem mitveröffentlichten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

Anlass und Ziele der Planung

Aufgrund der Starkregenereignisse im Juli 2021 wurden sowohl die katholische Grundschule als auch die Turnhalle in der Ortschaft Flerzheim stark beschädigt. Im Rahmen einer vorgelagerten Machbarkeitsstudie zum Wiederaufbau und daraufhin einer durgeführten Standortalternativenprüfung hat sich der vorliegende Standort in Flerzheim behauptet. Infolgedessen hat die Stadt Rheinbach ein Bauleitplanverfahren eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung bereits durchgeführt. 

Es wird nun die Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zu den Unterlagen des Bebauungsplanentwurfes erneut zu äußern. 

 

Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Rheinbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 

18. August 2025 bis einschließlich 18. September 2025

auf der Internetseite der Stadt Rheinbach

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

veröffentlicht.

 

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) öffentlich ausgelegt.

Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses 

Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag                                  8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-253 oder der Email-Adresse beteiligung-601@stadt-rheinbach.de möglich.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Mensch: Lage des Standortes (Stellungnahmen Bezirksregierung Köln (Verkehr) vom 13.05.24), leistungsfähige Verkehrserschließung/Verkehrsuntersuchung (Stellungnahmen Bezirksregierung Köln (Verkehr) vom 13.05.24, Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 02.05.24, Rhein-Sieg-Kreis vom 27.05.24), Starkregen/Überflutungsschutz/Entwässerungskonzept (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis vom 27.05.24)

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen/Umweltprüfung/Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Stellungnahmen Landwirtschaftskammer vom 24.05.24 und Rhein-Sieg-Kreis vom 27.05.24)

  • Schutzgut Boden und Flächen: Boden/Baugrund (Stellungnahmen Bezirksregierung Arnsberg vom 30.04.24, Geologischer Dienst NRW vom 16.05.24

  • Schutzgut Wasser: Trinkwasserschutz/Wasserschutzgebiet (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis vom 27.05.25)

  • Schutzgut Luft/Klima: Klimawandel (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis vom 27.05.24)

  • Schutzgut kulturelles Erbe: archäologisches kulturelles Erbe/archäologische Sachverhaltsermittlung/Bodendenkmalpflege/Denkmalpflege (Stellungnahmen LVR-Denkmalpflege vom 24.05.24, LVR-Bodendenkmalpflege vom 19.06.24), historischer Kulturlandschaftsbereich/Kulturlandschaftspflege/Kulturelles Erbe (Stellungnahmen LVR-Denkmalpflege vom 24.05.24, LVR-Liegenschaften vom 23.05.2024)

 

Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich.

 

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes sollen während der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen 

oder per Email an beteiligung-601@stadt-rheinbach.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.

Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter https://www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden. Sofern eine Stellungnahme über https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz.php entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.

 

Rheinbach, den 24.07.2025

 

Ludger Banken

Bürgermeister 

Übersichtslageplan 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Vorn am Fliesweg”

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