Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfes: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung Wormersdorf“ (Zum Zwecke der Errichtung von Einzelhandelsbetrieben) einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan...

Veröffentlicht an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Stadt Rheinbach am  15.08.2025


Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung Wormersdorf“ (Zum Zwecke der Errichtung von Einzelhandelsbetrieben) einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.

 

Die Veröffentlichung im Internet wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch  vom 3. November 2017 in der derzeit gültigen Fassung.

 

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Rheinbacher Ortsteiles Wormersdorf. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flst. Nr. 51, 52 und 53 sowie Teile der Flst. Nr. 56, 57 und 58, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf. Zudem wurden anteilig die Flst. Nr. 234, 129 und 42, Flur 22, Gemarkung Wormersdorf, die Bestandteile der öffentlichen Verkehrsflächen der Landesstraße L 471 sind, in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einbezogen. Die Größe des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beträgt ca. 0,94 ha.

 

Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 41, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf) am Ende des Wirtschaftsweges mit kleinem Versprung in Richtung Nordosten,

  • Im Osten durch den Verlauf des Flurstücks 54 und geschnitten durch die Flurstücke 56,57 und 58, jeweils Flur 4, Gemarkung Wormersdorf,

  • Im Süden durch die an die Landesstraße L 471 anteilig angrenzende Bestandbebauung entlang des Flst. Nr. 42, Flur 22, Gemarkung Wormersdorf

  • Im Westen durch das Flurstück 50, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf

 

Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird verwiesen.

 

Anlass und Ziele der Planung

Anlass für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung Wormersdorf“ ist, dass der Vorhabenträger beabsichtigt, einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 799 m², einen Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 650 m² und ein Café mit Backwarenverkauf mit einer Nutzfläche von ca. 130 m² sowie eine Stellplatzfläche und eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder zu errichten. Die beabsichtigte Einzelhandelsentwicklung fußt auf dem Bedarf nach einer qualitativen und quantitativen Verbesserung der Lebensmittelversorgung in Wormersdorf, die momentan nicht gegeben ist. 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung Wormersdorf“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Einzelhandelsentwicklung zu schaffen. Über textliche Festsetzungen werden dabei die zulässigen Sortimente festgeschrieben.

Es wird nun die Gelegenheit gegeben sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zu den Unterlagen des Bebauungsplanentwurfes zu äußern.

 

Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplanes wird mit Begründung einschließlich der dazugehörigen Fachgutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Rheinbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 

18.08.2025 bis einschließlich 18.09.2025

auf der Internetseite der Stadt Rheinbach

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

veröffentlicht.

 

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) öffentlich ausgelegt.

 

Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses 

Montag bis Donnerstag      8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                      14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag                                        8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

 

oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-267 oder der Email-Adresse beteiligung-601@stadt-rheinbach.de möglich.

 

Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich.

 

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sollen während der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

oder per Email an beteiligung-601@stadt-rheinbach.de übermittelt werden. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.

 

Hinweis

Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

 

Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen

Planungsunterlagen und Gutachten:

  • Planzeichnungen Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung mit folgenden Themen: Landschaftsplan, Erschließung, Ver- und Entsorgung, Einsatz regenerativer Energieformen, Grünordnerische Festsetzungen, Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Verkehrliche Auswirkungen, Auswirkungen auf den Boden, Auswirkungen durch Starkregen / Überflutung durch Hochwasser, Eingriff- / Ausgleich, Immissionsschutz, Störfallschutz, Externe Ausgleichsmaßnahme, Kampfmittel, Altlasten, Erdbebengefährdung, Bergbau, Versorgungsleitungen und Versorgungsanlagen
  • Umweltbericht mit folgenden Themen: in Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzte umweltbezogene Ziele, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Entwicklungsprognosen, Bau und Vorhandensein des Vorhabens einschließlich Abrissarbeiten, Nutzung natürlicher Ressourcen, Art und Menge an Emissionen, Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung, Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt, Kumulierung von Auswirkungen, Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels, Eingesetzte Stoffe und Techniken, Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen , Anderweitige Planungsmöglichkeiten, Erhebliche nachteilige Auswirkungen, Geplante Überwachungsmaßnahmen, Artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriffs- / Ausgleichs - Bilanzierung
  • Auszug aus dem rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 4
  • Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Nahversorgungsvorhabens
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Ergänzende Kompensationsbilanzierung zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
  • Geotechnische Untersuchung
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Untersuchung Verkehrliche Auswirkungen
  • Verkehrsplanung
  • Entwässerungskonzept
  • Überflutungsbetrachtung

 

Umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen:

Schutzgut Mensch

  • Verkehrliche Erschließung einschließlich Verkehrsteuerung, Verkehrslenkung und Mobilität und verkehrliche Erschließung für die Feuerwehr (Stellungnahmen BUND v. 25.07.2023, Rhein-Sieg-Kreis Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023, Landesbetrieb Straßenbau NRW v. 29.06.2023, Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Bevölkerungsschutz / Brandschutzdienststelle v.  03.07.2023)
  • Verkehrsuntersuchung mit Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz (Stellungnahme Stadt Meckenheim v. 25.07.2023)
  • Immissionsschutz, Schallschutzmaßnahmen (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v.  24.07.2023)
  • Maßnahmen bzgl. durch Straßenverkehr bzw. geplanten Straßenverkehr verursachte Emissionen (z. B. Lärm, Luftverunreinigungen, Schadstoffausbreitung) (Stellungnahmen Landesbetrieb Straßenbau NRW v. 29.06.2023, Autobahn GmbH d. Bundes v. 14.07.2023)
  • Maßnahmen bzgl. durch ein militärisches Fluggebiet verursachte Emissionen (z. B. Lärm, Luftverunreinigungen (Stellungnahme des Bundesamtes f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr v. 07.08.2023)
  • Standortwahl (Stellungnahme BUND v.  25.07.2023)
  • Löschwasserversorgung (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Bevölkerungsschutz / Brandschutzdienststelle v. 03.07.2023)

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz

  • Umwelt- und Naturschutz mit Artenschutz einschließlich Gehölzstrukturen (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023)
  • Erhalt /Fällung vorhandene Bäume (Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW v. 29.06.2023)
  • Ermittlung Kompensationsbedarf (Stellungnahme BUND v.  25.07.2023)
  • Lage Kompensationsmaßnahmen (Stellungnahmen Autobahn GmbH d. Bundes v. 14.07.2023 und diverse Netzbetreiber)
  • Vorhandensein von Versorgung- sowie Produktleitungen sowie Anlagen (Stellungnahmen diverser Netzbetreiber)

Schutzgut Boden und Flächen sowie Wasser

  • Bodenschutz mit Eingriffsausgleichsbilanzierung bezüglich des Schutzgutes Boden (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023)
  • Grundwasserverhältnisse (Stellungnahme Erftverband v. 12.07.2023, Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg v. 04.07.2023)
  • Bergbauliche Verhältnisse (Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg v.  04.07.2023)
  • Erdbebengefährdung (Stellungnahme Geologischer Dienst v. 13.07.2023)
  • Verwendung v. Mutterboden (Stellungnahme Geologischer Dienst v. 13.07.2023)
  • Versiegelung Ackerböden (Stellungnahme BUND v.  25.07.2023)
  • Dachbegrünung (Stellungnahme BUND v.  25.07.2023)

 

Schutzgut Luft/Klima

  • Anpassung an den Klimawandel (Starkregen) (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v.  24.07.2023)
  • Erneuerbare Energien (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v.  24.07.2023 u. Stellungnahme BUND v.  25.07.2023)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Eingetragene Baudenkmäler (Stellungnahme LVR-Amt f. Denkmalpflege v. 19.07.2023)
  • Umfang u. Detaillierungsgrad Umweltprüfung (Stellungnahme LVR-Amt f. Denkmalpflege v. 19.07.2023)
  • Hinweis bzgl. archäologischer Bodenfunde (Stellungnahme LVR-Amt f. Bodendenkmalpflege v.  27.09.2023) 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.

Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter https://www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden. 

 

Sofern eine Stellungnahme über https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz.php entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.

 

Rheinbach, den 07.08.2025

 

i. V. Daniela Hoffmann

Erste Beigeordnete

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 “Nahversorgung Wormersodrf”

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