Öffentliche Bekanntmachung zur Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und Immobilienrichtwerten

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der  Stadt Troisdorf hat nach § 196 Baugesetzbuch (Neubekanntmachung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634), gemäß den §§ 13 - 17 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 14.07.2021 (BGBl. I S. 2805) und laut den §§ 37 und 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswert­ermittlung       Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020 (GV. NRW. 2020 S. 1186) Bodenrichtwerte und     Immobilienrichtwerte zum 01.01.2026 ermittelt und am 10.02.2026 für die folgenden        Gemeinden und Städte beschlossen:

Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck

Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef (Sieg), Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf

Die Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte sind ab sofort kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Internetadresse www.boris.nrw.de kann nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit der Darstellung der aktuellen    Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte sowie die zugehörigen beschreibenden Merkmale abgerufen werden. Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche      Bodenwerte innerhalb eines Gebietes. Sie sind bezogen auf den Quadrat­meter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Immobilienrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitete durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches Normobjekt für die Objekt­arten Wohnungseigentum sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche des Normobjektes. 

Auskünfte über die Richtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, während der üblichen Geschäftszeiten.

Siegburg, den 02.03.2026

gez. Martin Kütt

Vorsitzender des Gutachterausschusses