Veröffentlicht an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Stadt Rheinbach am 24.09.2024
Stadt Rheinbach
Der Bürgermeister
Fachbereich V
Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung über die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Rheinbach Nr. 75 „Münstereifeler Straße – Turmstraße “ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich im Internet unter dem Pfad https://www.rheinbach.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.
Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfes
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 75 „Münstereifeler Straße - Turmstraße“ (innerörtliche Nachverdichtung zu Wohnzwecken) einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.
Die Veröffentlichung im Internet wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch, § 13a Baugesetzbuch u. § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch vom 3. November 2017 in der derzeit gültigen Fassung.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Im Zuge der dem Aufstellungsbeschluss nachgelagerten Erarbeitung des vorliegenden Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergaben sich auf Grundlage der teilweise geänderten Ziele der Planung Änderungen in Hinblick auf die Einbeziehung von Grundstücksflächen im Bereich der Bestandsnutzungen entlang der Münstereifeler Straße. So wurden die vormals einbezogenen Flächen zwischen den Bestandgebäuden Münstereifeler Straße Nr. 39 und 41 aus dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans herausgenommen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Münstereifeler Straße – Turmstraße“ mit einer Fläche von ca. 4.475 m² umfasst einen Teil des Flurstücks 484 (vormals Flurstücke 17/4, 17/5, 199, 213, 400 und 401) auf Flur 21 der Gemarkung Rheinbach. Das Plangebiet wird im Norden begrenzt durch die Teilgrundstücke der Bestandsgebäude an der Münstereifeler Straße. Lediglich die neu geplante Tiefgaragenzufahrt zwischen den Häusern Nr. 47 und 49 ist Bestandteil des Plangebietes, hier verläuft die Grenze des Geltungsbereiches bis zur Münstereifeler Straße. Des Weiteren wird das Plangebiet begrenzt durch:
- die Turmstraße im Süden,
- die Grundstücke Turmstraße 46 (Flurstück 104) / Münstergäßchen 38 (Flurstück 106), das Münstergäßchen und den Fußweg zwischen Münstergäßchen und Münstereifeler Straße im Südosten und Osten
- sowie das Grundstück Münstereifeler Straße 51 (Flurstück 198) im Westen.
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes beinhaltet – zusätzlich zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – auch die für das Vorhaben, neben den innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geplanten Stellplätzen, zusätzlich zu schaffenden vier Stellplätze im nordöstlichen Teil des Grundstücks an der Münstereifeler Straße.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird verwiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Nachverdichtung des Wohngrundstücks Münstereifeler Straße 39-49 entlang der rückwärtigen Straßen Turmstraße und Münstergäßchen geplant. Die bisher unbebauten Grundstücksflächen der privaten Grundstücke sollen der Wohnnutzung zugeführt werden.
Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse für die geplante Wohnnutzung soll hierbei, in Anlehnung an den benachbarten Bestand, auf maximal zwei begrenzt werden. Als zulässige Dachform für Hauptgebäude soll, abweichend von den städtebaulichen Zielen im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses, das Flachdach sowie die Ausbildung von Attikageschossen festgesetzt werden. Hierdurch soll eine Reduktion der Gebäudehöhen gegenüber der vormals verfolgten Zielstellung der Satteldachausbildung sowie eine Reduktion der baulichen Massivität der entstehenden Baukörper bewirkt werden. Die vorgeschlagene Bauweise aus freistehenden Baukörpern orientiert sich an der Bestandssituation des umgebenden städtebaulichen Umfeldes aus ebenfalls überwiegend freistehenden Gebäuden.
Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) soll die angestrebte Wohnnutzung weiterhin in Form von vier einzelnen Wohngebäuden erfolgen. Nach dem derzeitigen Stand der Planung des Vorhabenträgers sollen hierdurch insgesamt 36 Wohneinheiten errichtet werden.
Die fußläufige und fahrradgebundene Erschließung der baulichen Nachverdichtung soll von Seiten der öffentlichen Verkehrsflächen Turmstraße und Münstergäßchen im Süden des Plangebiets erfolgen. Der überwiegende Anteil des nutzungsbedingt erforderlichen Stellplatzbedarfs für die bauliche Nachverdichtung soll über eine im Norden des Plangebiets zwischen der Bestandsbebauung angeordneten Tiefgaragenzufahrt mit verkehrlicher Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen Münstereifeler Straße nachgewiesen werden. Im Zusammenhang mit der Anzahl der darüber hinaus geplanten oberirdischen Stellplatzflächen im Nahbereich des Bestandsgebäudes Münstereifeler Straße Nr. 39 sowie im Nahbereich der südlich davon geplanten baulichen Nachverdichtung wird so die Unterbringung der nach den Vorgaben der städtischen Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung erforderlichen Anzahl von Kfz-Stellplätzen in Bezug auf die hinzutretenden Wohnnutzungen gewährleistet. Der Unterbringung des satzungsbedingt erforderlichen Stellplatzbedarfs von Fahrradabstellplätzen in Form überdachter Fahrradabstellanlagen in Bezug auf die hinzutretenden Wohnnutzungen, soll durch die Errichtung von vier separat errichteten ebenerdigen Abstellanlagen im südlichen und mittleren Bereich des Plangebiets in Summe Rechnung getragen werden.
Die Bestandsgebäude außerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bleiben erhalten. Im Zuge der weiteren Planung im Nachgang der frühzeitigen Beteiligung im Planverfahren wurden die Planinhalte dahingehend modifiziert, als dass nun lediglich die Garagengebäude zwischen den Bestandsgebäuden Münstereifeler Straße Nr. 47 und 49 sowie die in diesem Bereich angrenzenden Kfz-Stellplätze zugunsten der Zufahrt zur geplanten Tiefgarage entfallen sollen. Die damit entfallenden vier Garagenstellplätze und drei oberirdischen Stellplätze werden als oberirdische Stellplätze im Vorbereich der Bestandsgebäude mit Aufrechterhaltung der Zufahrt von Seiten der Münstereifeler Straße ersetzt.
Zwischen den Bestandsgebäuden und den Neubauten entsteht ein Innenbereich mit qualitätsvollen Freiflächen. Hier sollen die gemäß Satzung der Stadt Rheinbach erforderlichen Kleinkindspielflächen errichtet werden. So entsteht im Zusammenhang mit den Gärten der Bestandsgebäude an der Münstereifeler Straße ein gemeinschaftlich nutzbarer Garten.
Durch die Planung entfallen 4 Bäume. Durch die Festsetzung von 11 Neupflanzungen findet eine Kompensation der entfallenden Baumstandorte statt.
Um einen Beitrag zur hydraulischen Entlastung des umgebenden öffentlichen Entwässerungsnetzes zu leisten, werden Flächen für die Rückhaltung und die nachgelagerte verzögerte Zufuhr von anfallendem unverschmutztem Niederschlagswasser festgesetzt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan besteht aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie aus Hinweisen. Eine Begründung und die dazugehörigen Fachgutachten sind beigefügt und führen detailliert zu Anlass, Ziel und Inhalt der Planung aus.
Hinweis
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rheinbach Nr. 75 „Münstereifeler Straße/Turmstraße“ einschließlich Vorhaben-und Erschließungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigtem Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch i.V.m. § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt.
Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplanes wird mit Begründung einschließlich der dazugehörigen Fachgutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Rheinbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
26.09.2024 bis einschließlich 29.10.2024
auf der Internetseite der Stadt Rheinbach
https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) öffentlich ausgelegt.
Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Donnerstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-250 oder der Email-Adresse planung@stadt-rheinbach.de möglich.
Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sollen während der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite
https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
oder per Email an planung@stadt-rheinbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.
Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter https://www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden.
Sofern eine Stellungnahme über https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz.php entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.
Rheinbach, den 23.09.2024
gez. Ludger Banken
Ludger Banken
Bürgermeister