Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV NW S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 2025, in Kraft getreten am 28. Juni 2025 wird folgendes festgestellt:
1. Die bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 in den Stadtrat gewählte Bewerberin Silke Josten (UWG) erklärte am 21.10.2025 gemäß §§ 37 Nr. 1, 38 Satz 1 und 2 Kommunalwahlgesetz NRW, den Verzicht ihres Mandates im Rat der Stadt Rheinbach zum 1. November 2025.
2. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz rückt aus der Reserveliste der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG)
Herr Dirk Zavelberg
geb. 1973
wohnhaft 53359 Rheinbach
ab dem 01.11.2025 in den Rat der Stadt Rheinbach nach.
3. Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes
jede*r Wahlberechtigte*r des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Verwaltungsgebäude 53359 Rheinbach, Schweigelstraße 23, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Rheinbach, 29. Oktober 2025
Ludger Banken
Wahlleiter
