Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes

Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV NW S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 2025, in Kraft getreten am 28. Juni 2025 wird folgendes festgestellt:

1. Der bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 in den Stadtrat gewählte Bewerber Dr. Daniel Phiesel (CDU) hat sein Mandat durch die Annahme der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Rheinbach verloren.

2. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz rückt aus der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) 

Herr Dirk Barbian
geb. 1970 
wohnhaft 53359 Rheinbach

ab dem 01.11.2025 in den Rat der Stadt Rheinbach nach. 

3. Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes 

  • jede*r Wahlberechtigte*r des Wahlgebietes, 

  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie 

  • die Aufsichtsbehörde 

Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Verwaltungsgebäude 53359 Rheinbach, Schweigelstraße 23, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Rheinbach, 29. Oktober 2025

Ludger Banken
Wahlleiter