Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für die Bereiche „Wolbersacker II“ und „Eulenbach“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zur 23. Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für die Bereiche “Wolbersacker II“ und „Eulenbach“ beschlossen. 

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich 

Die geplante 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach umfasst zwei Geltungsbereiche. Der Teilbereich A „Wolbersacker II“ umfasst die Flächen südlich der Gewerbeflächendarstellung im Bereich Wolbersacker. Die Fläche wird umgrenzt von der BAB A 61 im Osten, der B 266 im Südosten und Südwesten sowie dem Gewerbegebiet Wolbersacker im Norden. Der Teilbereich A „Wolbersacker II“ umfasst insgesamt ca. 26,6 ha. Der Teilbereich B „Eulenbach“ wird umgrenzt von der B 266 im Norden und Osten, der Bahntrasse der Linie RB 23 der Deutschen Bundesbahn im Süden und der L 113 (Flerzheimer Straße) im Westen. Der Teilbereich B „Eulenbach“ umfasst insgesamt ca. 18,9 ha. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Geringfügige Änderungen des Plangebiets während der Bearbeitung bleiben vorbehalten.

Anlass und Ziel der Planung

Zur Fortführung der gewerblichen Entwicklung der Stadt Rheinbach sollen im Teilbereich A „Wolbersacker II“ zukünftig weitere Gewerbeflächen südlich des Industrie- und Gewerbegebietes „Wolbersacker“ dargestellt werden. Dies begründet sich durch den anhaltenden endogenen Bedarf an Gewerbeflächen, insbesondere solcher, die ansässigen Betrieben zur Aussiedlung oder Erweiterung dienen sollen. Zudem sollen innerhalb des Teilbereiches A „Wolbersacker II“ gleichzeitig die bereits im Bebauungsplan Rheinbach Nr. 59 „Wolbersacker“ dargestellten Versorgungs-, Hauptverkehrs- und Gemeinbedarfsflächen in den Flächennutzungsplan übertragen werden, um die Darstellungstiefe des Flächennutzungsplans in diesem Bereich analog zur Darstellungstiefe des Flächennutzungsplans in seinem weiteren Geltungsbereich hin anzupassen. Innerhalb des Teilbereiches B „Eulenbach“ soll zur Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an die gesetzlichen Vorgaben und die sachlichen Erfordernisse des Hochwasser- und Überflutungsschutzes die Darstellung von Gewerbeflächen aufgehoben und zukünftig die Darstellung von Grünflächen vorgenommen werden, die der Hochwasser- und Überschwemmungsvorsorge dienen sowie die Erhaltungsfunktion des vorhandenen klimatischen Puffer- und Ausgleichsraums für angrenzende Siedlungsbereiche übernehmen.  

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und und Möglichkeit der Einsichtnahme

 Gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch erfolgt für die Öffentlichkeit 

 in der Zeit vom 23. Februar 2026 bis einschließlich 25. März 2026

 mit der Veröffentlichung der zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für die Bereiche “Wolbersacker II“ und „Eulenbach“ vorliegenden Unterlagen auf der städtischen Internetseite 

 https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

und zusätzlich

mit dem Aushang der zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für die Bereiche “Wolbersacker II“ und „Eulenbach“ vorliegenden Unterlagen im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau)

während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses  

Montag bis Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-267 oder der Email-Adresse beteiligung-601@stadt-rheinbach.de gebeten.

Des Weiteren sind die vorstehenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse 

https://www.bauleitplanung.nrw.de/

zugänglich. 

Das Sachgebiet Stadtentwicklung berät darüber hinaus gerne telefonisch (02226/917-267) und per E-Mail unter beteiligung-601@stadt-rheinbach.de.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

oder per Email an beteiligung-601@stadt-rheinbach.de übermittelt werden. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.

Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter https://www.rheinbach.de/datenschutzentnommen werden. Sofern eine Stellungnahme über

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

 erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite 

https://www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz.php

entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Übersichtsplan, unmaßstäblich