Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV NW S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564) sowie Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) aufgehoben durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 31. Juli 2024:
Ratsherr Norbert Stein - UWG-Fraktion - ist mit Ablauf des 31. Dezember 2024 aus dem Rat der Stadt Rheinbach ausgeschieden.
Nach den Wahlvorschlägen für die Wahl aus der Reserveliste der Partei Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach (UWG) haben die Listenplätze 7 und 8 den Verzicht auf die Annahme des Mandates erklärt.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz rückt nach Unterzeichnung der Annahmeerklärung am 23. Januar 2025 Herr Peter Heck, Oberdreeser Straße 60, 53359 Rheinbach in den Rat der Stadt Rheinbach nach.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes jede*r Wahlberechtigte*r des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben.
Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Verwaltungsgebäude 53359 Rheinbach, Schweigelstraße 23, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Ludger Banken
Bürgermeister