Bekanntmachung über die Offenlegung der Grenzniederschrift in 53359 Rheinbach, Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Queckenberg, Flur 3, Flurstücke 37, 71 und 72

Das in 53359 Rheinbach gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Queckenberg, Flur 3, Flurstücke 37, 71 und 72 ist vermessen worden.

Gemäß §§ 21 (5), 13 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift in der Zeit vom 29.03.2023 bis 28.04.2023 in der Geschäftsstelle der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Klouth und Blank GbR, Hauptstraße 94 in 53340 Meckenheim während der Servicezeiten Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Geschäftsstelle innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben.

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsbericht Köln, Appellhofplatz 16 in 50667 Köln erhoben werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich am Aushang im Rathaus der Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach einsehbar.

Meckenheim, den 28.03.2023

gez. Dipl.-Ing. Wolfgang Klouth, ÖbVI