Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Rheinbach mit Anlagen

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 12.11.2024 bis zum Abschluss des Beratungsverfahrens am 16.12.2024

 

im Rathaus Rheinbach, Schweigelstraße 23, Zimmer 222,

und zwar

montags bis donnerstags

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

und freitags

von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

 

öffentlich aus.

 

Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Diese sind bei der Stadt Rheinbach, Sachgebiet 20.1 Steuerung, KLR, Controlling, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.

Rheinbach, den 11.11.2024

Im Auftrag

Ralf Kabus

Kämmerer