Die Landesfachstelle „Kinder von Inhaftierten“ NRW war mit dem Jugendamt Rheinbach zu Gast bei inhaftierten Vätern der Justizvollzugsanstalt Rheinbach

Medieninformation von der Landesfachstelle Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) NRW:

Die bisher so vorbildliche Kooperation zwischen dem Jugendamt Rheinbach und der Justizvollzugsanstalt Rheinbach ging am 20.05.2025 unterstützt von der Landesfachstelle  „KvI“ NRW und dem LVR Landesjugendamt in die nächste Runde.

Bei diesem Treffen fanden sich 10 inhaftierte Väter der JVA Rheinbach zu einem und in dieser Form auch bundesweit erstmaligen Informationsaustausch ein. Eingeladen hatte die Familienbeauftragte der Justizvollzugsanstalt Rheinbach, Lena Bickmann. 

Nach der Begrüßung erläuterte Jan Fries, Koordinationsleiter beim LVR Landesjugendamt, die Aufgaben des Landesjugendamtes und die Einordnung des Projektes „KVI“.

Fachberater Hartmut Gähl von der Landesfachstelle „KvI“ NRW, verortet in den Landesjugendämtern des Landschaftsverbandes Rheinland und Westfalen-Lippe, informierte im Anschluss über die Angebote und Arbeitsschwerpunkte der Landesfachstelle.

Silke Burkard-Fries. Amtsleitung des Jugendamts der Stadt Rheinbach, und Lena Kastenholz, Teamleitung ASD, informierten dann die sehr wissbegierigen und mitteilsamen inhaftierten Väter über viele Fragen zu den Themen „Aufgaben und Erreichbarkeit des Jugendamtes, Umgangsrecht und Sorgerecht“ und vielen weiteren sehr individuell erlebten Belastungserfahrungen der inhaftierten Väter im Einzelnen und ihrem Bemühen auch noch hinter Mauern ein guter Vater sein zu wollen. So berichteten die meisten anwesenden Väter von den Schwierigkeiten der Entfernungsüberwindung vom Wohnort zur Justizvollzugsanstalt für die Kinder, besonders wenn die Mütter diese Besuche nicht tatkräftig unterstützen möchten.

Nicht nur zu diesen belastenden Fragestellungen wussten die anwesenden Fachexpert*innen motivierende Aussagen zu finden. Hartmut Gähl fügte an, „dass es kein Privileg oder eine Vergünstigung für den Inhaftierten ist, wenn der Besuch des Kindes gelingt, vielmehr ist es das Recht des Kindes auf Umgang und die Erziehung durch beide Elternteile!“

Um bei der gewünschten Ausübung der Vaterpflichten, nicht nur finanziell bei der Unterhaltsforderung, aktiv unterstützend sein zu können, bietet bereits ab Juni in regelmäßigen Abständen das Jugendamt Rheinbach allgemeine Beratungsgespräche in der Justizvollzugsanstalt an. Der Hinweis allgemein weißt hierbei auf die kommunale Selbstverwaltung der jeweiligen Jugendämter hin, welche in ihrer Entscheidungshoheit möglicherweise abweichende von der allgemeinen Beratung zu treffende Entscheidungen fällen. Ferner soll es  zusätzlich beginnend in der zweiten Jahreshälfte 2025 ein Angehörigencafé geben. Hier können sich dann Angehörige mit ihren Kindern austauschen und ebenfalls allgemeine Beratungen in Anspruch nehmen.

Eine sehr gelungene Kooperationsveranstaltung ging motiviert und inhaltlich beseelt zu Ende. Es werden noch viele dieser Treffen zwischen Jugendhilfe und Justizvollzug folgen mit dem Ziel aller Beteiligten, die Aufwachsensbedingungen der Kinder von inhaftierten Elternteilen deutlich zu verbessern und das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen trotz Mauern dazwischen für die Kinder zu stärken