Öffentliche Bekanntmachung zur Einstellungen von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen

Beschluss zur Einstellung von Bauleitplanverfahren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat in einer Sitzung am 05.12.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Einstellung

  1. des Verfahrens zur Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich „Wolbersacker“ mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 12.12.2016

    Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Rheinbach, zwischen der L 158 im Norden, der BAB 61 im Osten, der L 471 im Südosten und der B 266 im Südwesten und Westen.

     

  2. des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 55 „Villeneuver Straße“ mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 21.12.1992 

    Das Plangebiet liegt im Süden der Kernstadt Rheinbach und deckt den nördlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33 zwischen der Gesamtschule. Standort Villeneuver Straße, Stadthalle und Jugendwohnheim bis zum Wirtschaftsweg in südlicher Fortsetzung des Kiefernwegs ab. Der Planbereich wird begrenzt durch die nördliche Grenze der Parzelle Gemarkung Rheinbach, Flur 13 Nr. 467, die südwestliche Grenze des Kiefernweges, die südliche Grenze der Parzellen Flur 13 Nr. 540 und 541, die östliche Grenze des Weges Flur 13 Nr. 169, die südliche Grenze der Parzelle Flur 13 Nr. 445 und deren gradlinigen Verlängerung in östlicher Richtung, die südliche Grenze der Parzelle Flur 13 Nr. 446, die östliche Grenze der Straße „Stadtpark“, die nördliche Grenze der Villeneuver Straße, die westliche  und nördliche Grenze der Parzelle Flur 41 Nr. 1389 sowie die geradlinige Verlängerung der nördlichen Grenze der vorgenannten Parzelle in östlicher Richtung, die östliche Grenze der Straße „Zu den Fichten“ .
     

  3. der Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Oberdrees Nr. 9 „Im Dorndresch“ I. Änderung sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Aufstellungsbeschlüssen des Rates vom 19.02.2007.

    Das Plangebiet liegt nördlich der Ortslage Oberdrees und umfasst die Parzellen Gemarkung Niederdrees Flur 3 Nr. 48 und 321.
     

  4. des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Neukirchen Nr. 2 Ortslage Merzbach, IV. Änderung Bereich „Waldblick“ mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 03.11.2008

    Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand der Ortslage Merzbach und umfasst die Parzelle Nr. 73, Flur 18, Gemarkung Neukirchen.
     

  5. des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 49 II. Änderung Teilbereich „Am Blümlingspfad“ mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 09.02.2009

    Das Plangebiet liegt am nördlichen Bebauungsrand der Kernstadt Rheinbach und wird begrenzt durch die südliche Grenze des Lärmschutzwalls an der B 266, die westliche und südliche Grenze der „Von-Galen-Straße“, die nördliche Grenze des Weges Parzelle 248, Flur 36, Gemarkung Rheinbach (ehemals zwischen Planstraße D und Planstraße C) sowie deren geradlinige Verlängerung in westlicher Richtung, die westliche Grenze der Dunantstraße (ehemals Planstraße C), die nördliche Grenze der Straße „Am Blümlingspfad“ (ehemals Planstraße A) und die östliche Grenze der Schweitzerstraße (ehemals Planstraße B).
     

  6. des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Niederdrees Nr. 2 „Am Dorf“ mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 12.07.2010

    Das Plangebiet liegt im Dorfkern der Ortschaft Niederdrees, der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Straßen Kreuzburgweg, Schwalbenweg, Kirchgasse, Alte Holzgasse, Kreisstraße.
     

  7. des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 69 „Bachstraße“ mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 21.02.2011

    Das Plangebiet liegt im Bereich der historischen Altstadt in der Kernstadt Rheinbach und wird begrenzt durch die südliche Grenze der Hauptstraße, die östliche Grenze der Bachstraße und der Straße Stadtpark, durch die südliche und östliche Grenze der Parzelle Gemarkung Rheinbach, Flur 29, Nr. 36, die östliche Grenze der Parzelle Gemarkung Rheinbach, Flur 28, Nr. 111, die südliche und östliche Grenze der Parzelle Flur 28, Nr. 26, die östliche Grenze der Parzelle Flur 28, Nr. 25, die östliche und nördliche Grenze der Parzelle Flur 28, Nr. 88 sowie durch die östliche Grenze der Straße Bungert.

  8. des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 70 „Pfarrgasse-Polligstraße“ mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 10.06.2013

    Das Plangebiet liegt im Bereich der historischen Altstadt in der Kernstadt Rheinbach. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt im Norden durch nördliche Grenze der Pfarrgasse (Flurstück 301, Flur 30, Gemarkung Rheinbach) und deren nördliche Verlängerung nach Osten, zur östlichen Grenze der Bachstraße, im Osten durch die östliche Grenze des Bachstraße (Teilstück des Flurstücks 96, Flur 30, Gemarkung Rheinbach) im Süden durch die nördliche Grenze der Polligsstraße und deren Verlängerung nach Osten, zur östlichen Grenze der Bachstraße und im Westen durch die östliche Grenze der Weiherstraße.

     

Die räumlichen Geltungsbereiche der o. g. Bauleitpläne sind ebenfalls den mitveröffentlichten Übersichtsplänen zu entnehmen.

 

Geltungsbereich FNP-Änderung

Übersichtspl. Rhei. Nr. 55

Übersichtspl. Oberd. Nr. 9. u. 16. Aen. FNP

Übersichtspl. Rhei. Neuk. Nr. 2 IV Aen

Übersichtsplan Rhei. Nr. 49 II Aen

Übersichtsplan Rhei. Niede.Nr. 2

Übersichtsplan Rhein. Nr. 69

Übersichtsplan Rhei. Nr. 70

 

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Veröffentlichung wird die Einstellung der o.g. Bauleitplanverfahren bekannt gemacht.

 

Rheinbach, den 24.07.2025

 

Ludger Banken
Bürgermeister