Aufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 78 „Weilerfeld II“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt, für den Bereich südlich des Wohnparks Weilerfeld, zwischen der Straße „An der Glasfachschule“ im Nordwesten und der Koblenzer Straße sowie der B 266 im Nordosten einen Bebauungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. 

Der Plan erhält die Bezeichnung Rheinbach Nr. 78 „Weilerfeld II“. 

Der Plangeltungsbereich enthält die Flurstücke: 734, 735 und 786, Flur 13, Gemarkung Rheinbach, 25 (tlw.) 27, 28, 38 (tlw.), 40 (tlw.), 45 (tlw.),46, 47,48, 49, 68, 69, 70, 71, Flur 1, Gemarkung Wormersdorf

Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügtem Übersichtsplan dargestellt. Geringfüge Änderungen des Plangebietes während der Bearbeitung bleiben vorbehalten. Die Planung dient der Entwicklung von Wohnbauflächen und erhält die Priorität 1. 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorentwurf zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorzustellen.


Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 01.04.2025 wird

hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Rheinbach, den 16.07.2025

 

Ludger Banken

Bürgermeister           

Aufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 78 „Weilerfeld II“