Nach der Hauptwahl zur Kommunalwahl am 14. September 2025, bleibt das Wahlamt der Stadt Rheinbach von Montag, 15. September, bis einschließlich Donnerstag, 18. September 2025, geschlossen.
Aufgrund des Wahlergebnisses wird es am Sonntag, 28. September 2025, zu einer Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Rheinbach sowie für das Amt des Landrates oder der Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises kommen.
Die hierfür erforderlichen Stimmzettel werden voraussichtlich am Freitag, 19. September 2025, geliefert. Ab diesem Tag ist die persönliche Stimmabgabe im Wahlamt bis Freitag, 26. September 2025, um 15:00 Uhr möglich.
Briefwahl
Wer bereits mit der Hauptwahl am 14. September 2025 auch Briefwahl für die Stichwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen automatisch ab dem 19. September 2025 per Post. In diesem Fall ist eine Stimmabgabe im Wahlamt nicht mehr möglich.
Wer noch keine Unterlagen beantragt hat, kann die Briefwahlunterlagen ab Mittwoch, 18. September 2025, über die Internetseite
anfordern.
Rücksendung der Briefwahlunterlagen
Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 28. September 2025, bis 16:00 Uhr im Wahlamt der Stadt Rheinbach eingegangen sein. Ein rechtzeitiger Versand per Post wird daher empfohlen. Alternativ können die Wahlbriefe auch direkt im Rathaus in den Hausbriefkasten eingeworfen oder persönlich im Wahlamt abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Wahlamts ab Freitag, 19. September 2025:
- Montag bis Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr / 14:00 – 15:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr
- Freitag, 26. September 2025: 08:00 – 15:00 Uhr