Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Stichwahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte | 21.981 |
Wähler/innen | 10.558 |
Ungültige Stimmen | 83 |
Gültige Stimmen | 10.475 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name) Geburtsjahr, Geburtsort Name/n der Partei/en oder Wählergruppe/ n, Kennwort | PLZ, Wohnort | Stimmen |
1. Dr. Phiesel, Daniel 1985, Bonn Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 53359 Rheinbach daniel.phiesel@gmail.com | 6.386 |
2. Ritter, Arne 1970, Rehren A.O. jetzt Auetal Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 53359 Rheinbach arne.ritter.rhb@gmail.com | 4.089 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Dr. Phiesel, Daniel (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 6.386 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist.
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
- - jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- - die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 02.11.2025, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter/der Wahlleiterin schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Rheinbach, den 02.10.2025
Wahlleiter
Ludger Banken