Der Bau-Turbo in Rheinbach - so wird er vor Ort angewendet
Für den Einsatz des Bau-Turbos hat die Stadt Rheinbach klare, transparente und rechtssichere Regeln geschaffen. So können Wohnbauprojekte beschleunigt werden, ohne die städtebaulichen Ziele, Umweltbelange und kommunale Steuerung aus dem Blick zu verlieren.
Mehr Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Klare planerische Leitplanken
Grundlage für alle Entscheidungen bleibt der Flächennutzungsplan der Stadt Rheinbach in seiner jeweils aktuellen Fassung. Eine Zustimmung zum Bau-Turbo kommt nur innerhalb dargestellter Wohn- und gemischter Bauflächen sowie auf Basis beschlossener städtebaulicher Konzepte und Rahmenplanungen in Betracht.
Die Prüfung der Anwendbarkeit des Bau-Turbos erfolgt durch die Verwaltung im Rahmen der laufenden Geschäfte.
Differenzierte Zuständigkeiten nach Vorhabengröße
Für kleinere Vorhaben mit bis zu zehn Wohneinheiten gelten vereinfachte Zuständigkeiten:
- Befreiungen nach § 31 BauGB können durch den Bürgermeister zugestimmt werden, sofern der Grundgedanke des Bebauungsplans erhalten bleibt.
- Abweichungen nach § 34 BauGB werden durch die Verwaltung entschieden, ebenfalls bis zu zehn Wohneinheiten.
Größere Vorhaben oder solche mit geänderten städtebaulichen Zielsetzungen werden gesondert behandelt.
Sonderregelungen nach § 246e BauGB
Die Anwendung der eigentlichen Bau-Turbo-Sonderregelung (§ 246e BauGB) liegt beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (ASB). Zunächst prüft die Verwaltung, ob ein Bebauungsplan erforderlich ist.
Ist eine beschleunigte Umsetzung sinnvoll, wird eine städtebauliche Absichtserklärung mit dem Projektentwickler erarbeitet. Die Zustimmung erfolgt dann durch den Ausschuss – unter der Voraussetzung eines Zustimmungsvertrages oder entsprechender Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung.
Dabei sind die Vorgaben der vom Rat beschlossenen Baulandstrategie verbindlich zu beachten.
Vertragliche Absicherung
Jede Zustimmung im Rahmen des Bau-Turbos ist an verbindliche Regelungen geknüpft. Dazu gehören insbesondere:
- eine Bauverpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist,
- die Übernahme von Planungs- und Infrastrukturkosten,
- sowie – bei größeren Vorhaben – die Anwendung der städtischen Baulandstrategie.
Klare Ausschlusskriterien
Der Bau-Turbo wird in Rheinbach nicht angewendet, wenn Vorhaben:
- keine neuen Wohneinheiten schaffen,
- in Industrie- oder Gewerbegebieten liegen (mit wenigen Ausnahmen),
- in Natur-, Wald- oder geschützten Freiräumen geplant sind,
- im Außenbereich über eine bloße Ortsarrondierung hinausgehen,
- oder den Zielen der städtischen Baulandstrategie widersprechen.
Transparenz und Kontrolle
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen regelmäßig über Bau-Turbo-Vorhaben und die gemachten Erfahrungen.
