Allgemeine Hinweise für die Europawahl am 9. Juni 2024


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für die Europawahl benötigt die Stadt Rheinbach tatkräftige Unterstützung durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sollten Sie Interesse an der Aufgabe haben, rufen Sie bitte das Wahlamt der Stadt Rheinbach an oder bewerben Sie sich direkt online:

Jetzt als Walhelferin oder Wahlhelfer bewerben 


Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre sind,
  • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 09. März 2024, in Deutschland eine Wohnung innehaben oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus sind alle nach § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten im Ausland lebenden Deutschen wahlberechtigt. 

Wahlberechtigt sind zudem alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der EU (sogenannte Unionsbürger*Innen), die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre sind,
  • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 09. März 2024, in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Deutsche und Unionsbürger*Innen, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen. Unionsbürger*Innen sind zusätzlich dann vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie im Herkunfts-Mitgliedsstaat infolge einer Einzelfallentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zudem besteht das Wahlrecht nur einmalig, sodass eine Wahl nur im Herkunfts-Mitgliedsstaat oder auf Antrag bis zum 19. Mai 2024 in Deutschland möglich ist. 

Weiterführende Informationen sowie das entsprechende Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter:

www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Insofern Unionsbürger*Innen bei der letzten Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen waren und in Deutschland verblieben sind, werden Sie zum 28. April 2024 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Eine Streichung kann bis spätestens 19. Mai 2024 beantragt werden.

Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber denkt, wahlberechtigt zu sein, sollte im Wahlamt nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bis spätestens 24. Mai 2024 können Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses erhoben werden!

Auskünfte erteilt das Wahlamt der Stadtverwaltung Rheinbach:

02226 917 275

wahlamt@stadt-rheinbach.de