
Starkregen- und Hochwasserschutz
Die Unwetterkatastrophe vom 14. Juli 2021 hat auf dramatische Weise gezeigt, welche Folgen überregionale Starkregenereignisse haben können. Doch auch lokal begrenzte Niederschläge – wie zuletzt in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2024 – führen immer wieder vor Augen, dass Starkregen- und Hochwassergefahren längst kein Ausnahmefall mehr sind.
Um die Bevölkerung und die Infrastruktur der Stadt Rheinbach dauerhaft zu schützen, setzt die Stadt auf ein umfassendes Vorsorgekonzept.
Ein optimierter Starkregen- und Hochwasserschutz fußt auf drei Säulen:
Die Stadt Rheinbach setzt dabei auf einen ganzheitlichen Ansatz: kommunale Maßnahmen, interkommunale Kooperation und private Vorsorge greifen dabei ineinander. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten welche Maßnahmen Rheinbach u.a. im Verbund mit seinen Partnerkommunen umsetzt und wie Sie Ihre eigene Vorsorge sinnvoll gestalten können.
Überschwemmungsbiete der Swist und des Eulenbachs
Die von der Bezirksregierung Köln nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete sind ein zentraler Bestandteil der Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Sie zeigen, welche Flächen bei einem statistisch seltenen Hochwasserereignis überflutet werden können.
Die Karten geben Grundstückseigentümer*innen, Planenden und der Öffentlichkeit eine verlässliche Grundlage zur Risikoabschätzung und sind verpflichtend in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Auf dieser Seite finden Sie die amtlichen Überschwemmungsgebietskarten, die u.a. für das Rheinbacher Gebiet gelten.
Durch die Bezirksregierung Köln wurden bis dato die Überschwemmungsgebiete der Swist und des Eulenbaches festgesetzt.