Starkregen- und Hochwasserschutz

Die Unwetterkatastrophe vom 14. Juli 2021 hat auf dramatische Weise gezeigt, welche Folgen überregionale Starkregenereignisse haben können. Doch auch lokal begrenzte Niederschläge – wie zuletzt in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2024 – führen immer wieder vor Augen, dass Starkregen- und Hochwassergefahren längst kein Ausnahmefall mehr sind.

Um die Bevölkerung und die Infrastruktur der Stadt Rheinbach dauerhaft zu schützen, setzt die Stadt auf ein umfassendes Vorsorgekonzept.

Ein optimierter Starkregen- und Hochwasserschutz fußt auf drei Säulen:

Die Stadt Rheinbach setzt dabei auf einen ganzheitlichen Ansatz: kommunale Maßnahmen, interkommunale Kooperation und private Vorsorge greifen dabei ineinander. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten welche Maßnahmen Rheinbach u.a. im Verbund mit seinen Partnerkommunen umsetzt und wie Sie Ihre eigene Vorsorge sinnvoll gestalten können.

 

Überschwemmungsbiete des Swistbachs und seiner Nebengewässer

Die  von der Bezirksregierung Köln nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete sind ein zentraler Bestandteil der Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Sie zeigen, welche Flächen bei einem statistisch seltenen Hochwasserereignis überflutet werden können.

Die Karten geben Grundstückseigentümer*innen, Planenden und der Öffentlichkeit eine verlässliche Grundlage zur Risikoabschätzung und sind verpflichtend in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. 

Die Bezirksregierung Köln hat gemäß § 76 WHG das gesetzliche Überschwemmungsgebiet des Swistbachs und seiner Nebengewässer für ein 100-jährliches Hochwasserereignis neu ermittelt. Dies umfasst die vorläufige Sicherung und Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Swistbachs und seiner Nebengewässer Steinbach, Sürstbach, Schießbach, Eulenbach I, Eulenbach II, Wallbach, Tüttelbach, Die Wässers, Ersdorfer Bach und Altendorfer Bach.

Ab dem 17. Oktober 2025 tritt die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes gem. § 82 Abs. 3 LWG NRW automatisch in Kraft.

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Überschwemmungsgebiet Swistbach und Nebengewässer 

Zu der geplanten Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Swistbachs und seiner Nebengewässer besteht gemäß § 76 Abs. 4 WHG i. V. m. § 83 Abs. 2 S. 3 LWG für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, die Karten einzusehen und Stellung zu nehmen. 

Die Stellungnahmen sind bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis einschließlich 2. Dezember 2025, an die Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2 - 8, 50667 Köln zu richten. 

Eingehende Stellungnahmen werden geprüft und – sofern ihr Inhalt berechtigt ist – im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt.

Im Zeitraum vom 19. September bis 18. November 2025 waren die genannten Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln  abrufbar.

Über diesen Zeitraum hinaus sind die Karten hier einsehbar:

Zusätzlich können Sie die Karten über den online-Kartendienst "Überschwemmungsgebiete" der Bezirksregierung Köln einsehen:

Überschwemmungsgebiete der Bezirksregierung Köln

Aktuelle Meldungen

In unserem aktuellen YouTube-Video sprechen Bürgermeister Dr. Daniel Phiesel und der Technische Beigeordnete Torsten Bölinger über den Stand des…

Weiterlesen

Am vergangenen Donnerstagabend, den 13. November fand eine Hochwasserschutzübung der Bürgerinitiative Starkregenvorsorge Rodderfeld statt. Rund 20…

Weiterlesen
  • Städte Rheinbach, Meckenheim und Euskirchen sowie die Gemeinden Swisttal und Weilerswist und der Rhein-Sieg-Kreis bündeln ihre Kräfte in einer…
Weiterlesen

Starkregen- und Hochwasser-Infomobil des HochwasserKompetenzCentrums (HKC) e.V. am 4. September 2025 in Rheinbach

Weiterlesen
  • Erftverband prüft Rückhaltebecken bei Flerzheim
  • 1,8 Millionen Kubikmeter Rückhaltevolumen – Trockenbecken soll nur im Hochwasserfall eingestaut werden.
Weiterlesen

Im Rheinbacher Stadtgebiet erstrecken sich 28 kartierte Gewässer auf rund 76 Kilometern. Diese werden ganzjährig mit Maßnahmen zum Starkregen- und…

Weiterlesen

Adresse und Kontakt

Tiefbau, Infrastruktur und Gewässer der Stadt Rheinbach

tiefbau@stadt-rheinbach.de

Aachener Straße 46a
53359 Rheinbach 

02226 917-0